Ich war bei einem Praktikum in einer Apotheke, nun muss ich schreiben was ich erlebt habe aber ich habe Schweigepflicht aber auch die Pflicht was zu schreiben?

5 Antworten

Frag inwieweit die Schweigepflicht gilt.

Bspw darfst Du natürlich keine Namen nennen. Aber was passiert, wenn Du verallgemeinerst und Anonymität bewahren kannst?

"Herr Mayer hat eine Blinddarmentzündung" wäre nicht erlaubt und fällt unter die Schweigepflicht.

Was passiert wenn Du es so sagst?

"Es gab eine/n Patient/in", der eine Blinddarmentzündung hatte.

Frag nach, was erlaubt ist.

Als ich mein Praktikum in der Apotheke hatte durfte ich alles erwähnen bis auf Informationen der Kunden.
Meine Tätigkeiten durfte bzw. musste ich alle auflisten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Falls Du mit Kunden Kontakt gehabt und/oder mitbekommen hast, was sie an Medikamenten und/oder Beratung erhalten haben, fällt das unter die Schweigepflicht.

Tätigkeiten hin zu schreiben unterliegt keiner Schweigepflicht. Wenn die sich querstellen, dann sollen sie dir das schriftlich geben. Bei Problemen wenn dich an deinen Lehrer, der dein Praktikum betreut.

Du musst ja erstens keine peinlichen oder persönlichen Sachen berichten und schon überhaupt keine Namen nennen.