Ich und meine frau Beide arbeiten jetzt. Ab nächster Monate fange ich Ausbildung und Sie wurde gekündigt.Von wo bekommen wir die miete. Und was bekommt Sie?

1 Antwort

Wie lange habt ihr denn vorher gearbeitet und was hat jeder an Brutto und Nettoeinkommen erhalten, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und habt ihr ggf.vorher schon Bürgergeld bezogen, wenn auch nur als Aufstockung ?

Ist das deine Erstausbildung und bekommst Du eine Vergütung, wenn ja, wie hoch ist die Bruttovergütung laut Azubivertrag, wie alt bist Du ?

Wenn deine Frau innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung steht, hätte sie Anspruch auf ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit.

Dann für min. 6 Monate und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.

Sie würde dann in etwa 60 % vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate erhalten, der Anspruch berechnet sich aber aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, aber so in etwa kommt das mit dem durchschnittlichen Nettoeinkommen auch hin.

Könnte dann unter Umständen mit Wohngeld aufgestockt werden, also von der Wohngeldbehörde, nicht mit Bürgergeld vom Jobcenter, deine Vergütung würde da natürlich auch entsprechend berücksichtigt, so wie bei einem möglichen Anspruch auf Bürgergeld auch.

Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findest Du im Internet.