Ich soll Geselle 30€ schulden für ein Unfall, fair?

10 Antworten

Hallo,

grundlegend gibt es für von Mitarbeitern und AzuBis in "einfacher Fahrlässigkeit" hervorgerufene Sachschäden eine Betriebshaftpflicht, welche dann für solche Schäden aufkommen würde. Nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden käme eventuell doch auch eine anteilsweise Mitbeteiligung im Rahmen einer Interressenabwägung zwischen Verursacher und Betrieb in Betracht.

Natürlich sind AzuBis dabei stets gesondert akribisch anzuleiten, und während ihrer Tätigkeitsausübung auch zu begleiten und überwachen.

Auf dem Bau gibt es zumindest in der Bagatellgrenze weniger Cents bis iwo 1-2 Euros allerdings durchaus weit verbreitet solche Regelungen ( wie von Dir beschrieben ) auch für AzuBis mit dem Käffchen, einem Brötchen, oder einem symbolischen Obolus in die Kaffeekasse.

Allerdings dürfen Gesellen abseits der reinen Kleinstbagatellisierung nicht selber über höhere Strafsummen, bzw. Sadenersatzbeteiligungen entscheiden, und ihre Anleitungs- / und Betreuungspflicht auch nicht einfach zu Lasten des AzuBis komplett und betrieblich offiziell mit der Versicherung ungeklärt von sich weisen.

Shit happens, aber da scheinst Du wohl in einer nicht ganz so "optimalen" Kolonne gelandet zu sein. Zukünftig fragst Du lieber ( noch ) ein, oder zwei mal nach, bevor Dir in Deiner Arbeitsausführung etwaig gröbere / nicht einfach zu behebende Missgeschicke weiterhin ( gehäuft ) passieren.

Insbesondere beim "Krauter" ist es nicht so gut, wenn durch Nachlässigkeiten oder Missverständnisse gegenüber dem Auftraggeber zu oft auf eigene Kappe ( Zeit & Geld ) nachgearbeitet werden muss. Aber derartige "Selbstjustiz" geht natürlich auch nicht. ( Zur Strafe dem Gesellen ein Headset kaufen müssen )

Recht haben, und Recht bekommen, sind auf dem Bau allerdings für einen AzuBi nur schwer, bis kaum zu realisieren bei einem kleinen Krauter. 😞

Manchmal ist es dann einfach besser, zähneknirschend ruhig zu sein, und entsprechend mehr mit Rückfragen zu nerven in der Begründung, "besser werden" zu wollen in der Kolonne. ( wenn Dir Deine Ausbildung wichtig ist, und es ansonsten ja auch eigentlich ganz gut mit den Gesellen und dem "Alten" läuft. )

LG, MZ

Nein, das ist völlig falsch. Wenn Du als Azubi einen Fehler machst, dann ist das ersten völlig normal, denn Du bist der Azubi und lernst das noch, und zweitens wäre es der Fehler der Gesellen, die dich entweder nicht richtig angeleitet haben oder dir ein schlechtes Briefing gegeben haben. In allen Fällen sind sie es selbst, die die Fehler gemacht haben, nicht Du.

Das ist aber ziemlich daneben wie das bei euch läuft.

Den Azubis Geld abknöpfen geht gar nicht.

Fleischkäsebrötchen okay kann man darüber streiten kann man mal machen.

Die Geselle trägt für dich die Verantwortung die Fehler die du machst sind seine Fehler entweder hat er dich nicht richtig angewiesen oder nee da gibt es kein oder..

Ich bin selbst seit 17 Jahren Geselle ich würde meinen Kollegen dazu auffordern die es zurückzugeben, und das würde ich tatsächlich noch weiter ins Büro tragen und den anschwärzen das ist ein absolutes Unding


Niemand ist jemandem anderen irgendetwas schuldig wenn auf der Arbeit irgendwas passiert.

Hallo

Du bist Azubi, Dein Dir zugewiesener Geselle ist für Dich verantwortlich, Du tust was er anordnet, nicht mehr und nicht weniger.

Für Schäden haftet der Betrieb. (Versicherung)

Gruß