Ich soll eine Ordnungswidrigkeit begangen haben?

Mungukun  15.10.2021, 23:59

Wie alt bist du?

Brian7922 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 00:02

16

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Tat ist das Rauchen in der Schule eine Ordnungswidrigkeit - das Bußgeld kann auch gegen einen Minderjährigen verhängt werden, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat - immer mehr Schulen gehen davon ab, schulinterne Sanktionen zu verhängen und leiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auch gegen (minderjährige) Schüler ein - das soll abschreckend wirken - die Eltern erhalten zusätzlich eine entsprechende Mitteilung.

Bei Minderjährigen gibt es aber eine entsprechende Regelung, weil sie meist nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, um das Bußgeld zu zahlen:

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  • § 98 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

(1) Wird die gegen einen Jugendlichen festgesetzte Geldbuße auch nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, an Stelle der Geldbuße

  1. Arbeitsleistungen zu erbringen,
  2. nach Kräften den durch die Handlung verursachten Schaden wiedergutzumachen,
  3. bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen,
  4. sonst eine bestimmte Leistung zu erbringen,
  • wenn die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, die Beitreibung der Geldbuße oder die Anordnung der Erzwingungshaft nicht möglich oder angebracht erscheint. Der Jugendrichter kann die Anordnungen nach Satz 1 nebeneinander treffen und nachträglich ändern.

(2) Kommt der Jugendliche einer Anordnung nach Absatz 1 schuldhaft nicht nach und zahlt er auch nicht die Geldbuße, so kann Jugendarrest (§ 16 Jugendgerichtsgesetz) gegen ihn verhängt werden, wenn er entsprechend belehrt worden ist. Hiernach verhängter Jugendarrest darf bei einer Bußgeldentscheidung eine Woche nicht übersteigen. Vor der Verhängung von Jugendarrest ist dem Jugendlichen Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem Richter zu geben.

(3) Wegen desselben Betrags darf Jugendarrest nicht wiederholt angeordnet werden. Der Richter sieht von der Vollstreckung des Jugendarrestes ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung der Weisung nachkommt oder die Geldbuße zahlt. Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Jugendrichter die Vollstreckung der Geldbuße ganz oder zum Teil für erledigt erklären.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Vollstreckung der gegen einen Heranwachsenden festgesetzten Geldbuße.

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Fazit

Entweder die Eltern zahlen, Du bezahlst es oder es wird ggf. eine der oben angeführten Maßnahmen eingeleitet - das kann, bei Totalverweigerung, bis zum Jugendarrest führen.

Gibt es Beweise für die Ordnungswidrigkeit?

Ansonsten gibt es wenig bis keine Möglichkeiten


Brian7922 
Beitragsersteller
 15.10.2021, 23:47

Es stand im Brief nichts von Beweisen. Es muss ein Lehrer gesehen haben... aber es sind eigentlich keine Beweise vorhanden so viel ich weiss

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Brian7922 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 00:02
@peterobm

Steht aber bei Zeugen nichts davon und wenn es ein Lehrer ist ist es doch Aussage gegen Aussage

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feinerle  16.10.2021, 08:43
@Brian7922

Wenn ein Lehrer das gesehen hat, ist das bereits Beweis genug.

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das wirst zahlen müssen, du darfst für deine Taten gerade stehen. du bist Strafmündig