Ich reite momentan mit einem Sichtschutz. Ich weiß, dass die Minischeuklappen lt LPO nicht erlaubt sind. Darf ich mit etwas gleichwertigen reiten zb Lammfell?

1 Antwort

In der LPO steht unter "Ausrüstung der Reitpferde - Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör":

III. Fell oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständen: zugelassen in allen LP. Bodenblenden o.Ä. aus Schafffell oder ähnlichem Material mit mehr als 3 cm Durchmesser an den Kopfstücken sind nicht zulässig.

Also würde ich sagen ausmessen und schauen, dass du unter den 3cm bist.

Meine Quelle ist die LPO von 2008. wenn sich seitdem was verändert hat hoffe ich, dass mich hier jemand berichtigt ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Circa 20 Jahre Erfahrung, aktiv im Turniersport (LK 3)