Ich möchte für ca. 2 Monate eine 24 h Pflegehilfe von Thailand (Bekannte, Freunde) mobilisieren für meine Mutter, Auf was muss ich achten?

4 Antworten

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Als Besucherin darf sie nicht arbeiten, das ist mal Fakt. Was ihr Privat macht, würde ich einfach nicht an die große Glocke hängen!

Zum Visa:

Eine Verpflichtungserklärung und eine Reisekrankenversicherung sind Pflicht. Verpflichtungserklärung gibt es beim örtlichen Ausländeramt in Deiner Stadt in Deutschland. Reisekrankenversicherung gibt es z.B. beim ADAC. Infos findest Du, wenn Du nach "Income Reiseversicherung" suchst. Ohne diese zwei Sachen geht gar nichts!

Für ein 3-Monate Tourivisa ist definitiv kein A1 Kurs notwendig. Um ein Visa zu erhalten, muss die Dame ihre Rückkehrwilligkeit bei der Deutschen Botschaft in Bangkok bekunden. Dies ist z.B. möglich, wenn sie 

- einen festen Job hat (Angestellt mit Vertrag)

- Haus- und Grundbesitz hat

- Fest in Familienstrukturen eingebunden ist (z.B. Kind vorhanden. Adresse der Aufenthaltsmeldung muss gleich sein.)

Infos dazu findest Du auf der Seite der Deutschen Botschaft Bangkok. Dort sind die Visa Modalitäten sehr gut erklärt.

Zum Schluß: Es heißt immer, ein Besuchervisa zu bekommen sei schwer. Wenn alle Papiere stimmen, gibt es auch ein Visa. Letztes Jahr wurden genau 3% der Visaanträge bei der Deutschen Botschaft in Bangkok nicht genehmigt.

Ich interpretiere die Anfrage mal so:  Du moechtest eine thailaendische Frau nach Deutschland holen, die dort dann als Pflegekraft fuer deine Mutter taetig ist. Ganz schwierig. Wenn du Glueck hast, bekommt sie ein 2-monatiges Touristenvisum. Damit ist aber die Aufnahmer jeglicher Arbeit verboten. Wenn sie  dann privat - illegal - die Krankenpflege durchfuehrt ist das dein Problem. Kosten aus der Pflegeversicherung kannst du also nicht geltend machen.

Kannst du vergessen. Wenn das so einfach wäre würde ja jeder seine Thai-Freundin nach D holen unter dem Vorwand die kranke Mutter oder einen anderen Angehörigen zu pflegen.

Die Hürden für ein Besuchervisum gerade bei jüngeren Frauen sind sehr hoch (z.B. müssen Deutschkenntnisse (A1) nachgewiesen werden und der Gast hat die Rückkehrbereitschaft nach Thailand glaubhaft zu versichern).

Sie muß eine Arbeitserlaubnis haben. Als Touristin darf sie nicht arbeiten.


QuasiModo9999 
Beitragsersteller
 18.07.2015, 20:31

Diese Arbeitserlaubnis muss ich beantragen ? Sie könnte ja auch als Besucherin meine Mutter betreuen. Ich muss ja eh eine Krankenversicherung oder Unfall für sie abschliessen. oder ?

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