Ich habe mir ein Coaching gekauft?

6 Antworten

Kommt drauf an.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses warst du beschränkt geschäftsfähig, der Vertrag daher schwebend unwirksam. Deine Eltern haben nicht ihre Zustimmung erklärt, auf diesem Wege wurde er also nicht wirksam.

Mit dem Eintritt deiner vollen Geschäftsfähigkeit ist die Zuständigkeit für die Genehmigung aber auf dich übergegangen. Nun ist die Frage, ob du dann die Genehmigung erklärt hast - das lässt sich deiner Schilderung nicht entnehmen.

Eine weitere Frage wäre die, ob der Anbieter, wenn du tatsächlich das Geld zurück bekommen würdest, dich auf Schadensersatz verklagen könnte.

Wenn du bei dem Coaching dabei warst wahrscheinlich nicht.


Gutefragee20 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 21:41

Ich war doch aber nicht geschäftstüchtig?

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xTheForza  16.09.2021, 21:42
@Gutefragee20

Du warst bedingt geschäftsfähig, hast du dran Teilgenommen oder nicht?

Und war das ne seriöse Firma oder irgendeine Person aus dem Internet?

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Gutefragee20 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 21:43
@xTheForza

Person aus dem Internet. Es geht war nicht das richtige

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xTheForza  16.09.2021, 21:45
@Gutefragee20

Was heist war nicht das richtige? Hast du die gewünschte Leistung nicht erhalten oder hat es einfach nicht deinen Vorstellungen entsprochen?

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du bist Volljährig, wie lange?

der Vertrag ist vollumfänglich gültig. Du hast diesen selbst abgeschlossen.

außerdem könnte zum Tragen kommen 4. Sonderfall: § 110

https://www.juracademy.de/bgb-allgemeiner-teil1/vertraege-beschraenkt-geschaeftsfaehige.html


SuperMenschMann  16.09.2021, 21:48
der Vertrag ist vollumfänglich gültig. Du hast diesen selbst abgeschlossen.

Er durfte ihn aber noch nicht abschließen, nur mit Genehmigung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

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140Colin  16.09.2021, 21:49

Zu diesem Zeitpunkt war er, wenn ich es richtig verstehe, noch nicht volljährig, also beschränkt geschäftsfähig.

Damit dürfte der Vertrag eigentlich ja schwebend unwirksam sein, oder?

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140Colin  16.09.2021, 21:54
@peterobm

Ich bin nicht der Fragesteller 😉.

Das würde ja bedeuten, wenn jemand 1 Tag vor dem 18. Geburtstag als beschränkt geschäftsfähige Person ein Fahrrad für 2000€ kauft, die Eltern ab dem Geburtstag nicht mehr „Nein“ sagen können. Ist das wirklich so?

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peterobm  16.09.2021, 22:03
@140Colin

kommt drauf an, wenn ihm von den Eltern das Geld für den Fahrradkauf gegeben wurde, ist dieser Vertrag vollumfänglich gültig, selbst wenn er noch Minderjährig ist.

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Theoretisch schon. Allerdings könnten die dich dann eventuell im Gegenzug wegen Betrugs anzeigen.


Gutefragee20 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 21:51

Ich habe aber bei dem Coaching nichts gemacht da es nicht so wahr wie ich mir vorgestellt habe. Problem ist hier sagt jeder was unterschiedliches, wenn meine Eltern das nicht erlaubt hätten, was sie auch nicht hätten und deswegen jetzt Stress machen sollte ich das Geld doch zurückbekommen können

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SuperMenschMann  16.09.2021, 21:54
@Gutefragee20

Ja, aber dann stellt sich die Frage, warum du diesen Vertrag abschließt, wenn du weißt, dass du ihn nicht abschließen darfst? Das könnte man eventuell als Betrug werten.

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Mit welcher Begründung? Du hast doch an dem Coaching auch teilgenommen, oder nicht?


Gutefragee20 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 21:41

Beantwortet nicht meine Frage.

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imsonoah  16.09.2021, 22:20
@Gutefragee20

Macht aber Sinn, diese Information zu teilen, sonst kann man dir schlecht helfen.

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