ich habe jemandem einen Hund verkauft er will ihn zurück geben muß ich ihm das Geld zurück geben?

16 Antworten

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Zum Wohle des Tieres nimm ihn bitte zurück. Zukünftig solltest Du vertraglich regeln was im Falle einer Rückgabe passiert. P.S Gute Züchter nehmen die Tiere zurück und wenn es ein einmaliger privatverkauf war und Dir an dem Tier was liegt gib ihm halt das Geld und finde ein besseres Herrchen.


likekiss 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 10:40

Wollte nur mal Bescheidsagen ich habe den Hund zurückgenommen selbstverständlich ich habe die hälfte des Kaufpreises erstattet am nächsten Tag wollte der junge Mann den Hund wieder haben und hat mich bedroht weil ich ihm gesagt hab gibt es nicht.... Trotz allem ist der Hund nun in einem Liebevollen zu Hause in unserer Nachbarschaft danke für die vielen Antworten

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Dajana0120  16.02.2011, 12:49
@likekiss

Hunde sind keine Sachen die man heute gerne hat und morgen nicht und dann moechte mal wieder den Hunde gern haben. Der verdient sich keinen Hund! Und soll ihn auf keinen Fall haben!

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Blitz2611  16.02.2011, 13:16
@likekiss

Schön zu sehen, dass die wirklich gut gemeinten Ratschläge auch umgesetzt werden. Und Danke für den Stern!

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Listenhunde dürfe in NRW nicht von privat verkauft bzw. vermittelt werden, sondern nur von Tierschutzvereinen. Dazu gehören auch Bullterrier und deren Kreuzungen. Bist Du ein Tierschutzverein ? Wer Listenhunde ( so nenn ich sie mal, da mir der übliche Ausdruck Kampfhunde absolut gegen den Strich geht ) vermehrt, sollte sich über die Regelungen in den Bundesländern vorher informieren. Hundeführerschein reicht nicht, hier ist ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis für gefährliche Hunde erforderlich, dann muss die Haltung beantragt werden und der Hund benötigt einen Wesenstest. Außerdem kann die Steuer in einigen Gemeinden sehr hoch sein.

Wenn Du ihn belehrt hast, würde ich das Geld nicht zurückgeben, aber das kommt auch auf den Kaufvertrag an.

Himmel, bitte nimm den Hund wieder zurück. Weiß der Geier wo er sonst landet ;(

Züchtest Du Hunde? Du musst Dir die neuen Besitzer wohl etwas besser ansehen. Nimm Deinen Schützling wieder.


likekiss 
Beitragsersteller
 11.02.2011, 12:55

nein ich züchte nicht habe die aus schlechter Haltung geholt mit Welpen und die weiter verkauft kann sie ja nicht alle behalten. Klar nehm ich den zurück das ist nicht die Frage allerdings habe ich ihm beim Kauf gesagt das ein Anlagehund in Nordrein westfalen schwierig ist er hat einen Hundeführerschein. Habe ihn darauf deutlich hingewiesen das er gewisse Auflagen erfüllen muß... und da seh ich nicht ein ihm das Geld zu erstatten....

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BlackCloud  11.02.2011, 17:00
@likekiss

Bullterrier dürfen in NRW nicht mehr gezüchtet werden, zudem dürfen die nur offiziell über ein Tierheim vermittelt werden, Privatverkauf ist verboten!

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chynah  13.02.2011, 11:18
@BlackCloud

Danke BlackCloud!!! Hier tauchen auch immer wieder Welpen auf, die eigentlich gar nicht existieren dürften...

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wieso solltest du? es gibt keinen Mangel an der Ware (Tiere sind im Recht Gegenstände) und somit hat er auch kein Recht zur Rückabwicklung des Vertrages.


likekiss 
Beitragsersteller
 11.02.2011, 13:02

danke

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Blitz2611  11.02.2011, 12:19

rein rechtlich mag das ja sein aber muss man das denn immer nur so betrachten?

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DPawi  11.02.2011, 14:21
@Blitz2611

er wollte wissen, ob er das muss.. muss eben nicht.. was er moralisch macht, ist hier nicht Gegenstand.

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Wieso verkaufst du jemanden einen Listenhund, wenn dieser überhaupt nicht geeignet ist und nicht verantwortungsvoll damit umgeht?! Das verstehe ich nicht.

Übrigens: einen Listenhund darf man in NRW nur über das Tierheim vermitteln, du hast dich strafbar gemacht, Privatverkauf ist verboten!

Also nimm den Hund zurück, gib ihm die Kohle und vermittel den armen Hund offiziell über ein Tierheim, damit er endlich in ein vernünftiges und verantwortungsvolles Zuhause kommt und nicht rumgeschubst wird wie eine billige Ware!!!


chynah  13.02.2011, 11:18

DDH!!!!!

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