Ich habe bei ebay zum kleinen Preis einen Scanner verkauft. Der Käufer kriegt den nicht in die Gänge und will den zurückgeben. Muss ich darauf eingehen?

Kerner  28.09.2024, 12:16

Hast du denn den Treiber mit einem USB-Stick beigelegt?

USB 8 oder 10 Treiber?

Ansonsten muss du dich nicht wundern...Win 11 findet den nicht.

Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 13:15

beigelegt hatte ich die CD und auch das Kabel. Er kann ja den Treiber auch von CANON runterladen!

Kerner  28.09.2024, 17:14

Dann solltes du den Scanner zurück nehmen.

Stockfehler!

Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 17:54

nein, ich bin froh, den los zu sein. Er kann den ja weiterverkaufen!

3 Antworten

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen


Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:18

was ist, wenn er beim Rumfummeln das Gerät kaputtgemacht hat?

Rasentraktor007  28.09.2024, 12:20
@Koehlerlisl

Lass Dich überraschen.

Und es ist bekannt, dass eBay in solchen Fällen extrem käuferfreundlich entscheidet, aus diesem Grund verkaufe ich auch seit 2021 nichts mehr über eBay.

Also ein Widerrufsrecht gibt es bei Privatkauf nicht. Das braucht man auch nicht ausschließen. Es gibt ein Recht auf Gewährleistung, wenn man das nicht wirksam ausschließt. Ein "Rücknahmeausschluss" ist kein Gewährleistungsausschluss. Aber selbst wenn Du das nicht ausgeschlossen hast, kannst Du Dich zurück lehnen. Bei Privatkäufen gilt die Übergabe als abgeschlossen, wenn Du die Ware bei dem Versanddienstleister abgegeben hast. Der Versandweg ist Risiko des Käufers. Selbst wenn der Defekt sein sollte, muss er jetzt beweisen, dass der das zum Zeitpunkt der Abgabe bereits war. Dies ist aussichtslos. Also kann er Dir gar nichts. Ich würde das auch ablehnen.


Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 14:59

sollte ich das Paket zurückgehen lassen, wenn er mir das schickt?

Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 18:23
@miezepussi

Lastschrift kann ich zurück holen! Ich wüsste auch nicht, Vollmacht erteilt zu haben!

miezepussi  28.09.2024, 18:33
@Koehlerlisl

Dann wirst sicherlich bei ebay gesperrt.

Viel Erfolg

teile uns mit. Wie es ausgegangen ist,

bikerfan73  28.09.2024, 19:05
@Koehlerlisl

Hierhin mitteilen. Ich habe die AGB inzwischen auch durchgelesen und Frage mich, wer unter diesen Umständen bei EBay noch was verkauft. Als Verkäufer hast Du Null Rechte. Ich halte die AGB in Teilen für ungültig - dass müsste aber erstmal eingeklagt werden. Das würde mich auch interessieren, wie das ausgeht.

Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 19:47
@bikerfan73

na ja, mal sehen. Man kann ja auch mit ebay gar nicht richtig kommunizieren!

miezepussi  28.09.2024, 13:25

Ebay sieht das garantiert anders und gibt dem Käufer Recht.

bikerfan73  28.09.2024, 14:04
@miezepussi

Mit E-Bay habe ich tatsächlich weniger Erfahrungen, allerdings würden die so gegen geltendes Recht handeln und würde ich zurückweisen, wenn die mich auffordern sollten, dem Käufer das Geld zu erstatten.

miezepussi  28.09.2024, 17:47
@bikerfan73

Ebay fragt nicht, die handeln. Ausserdem hast du AGB zugestimmt.

aber du darfst dein Recht anschließend zivilrechtlich einklagen.

Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:16

...danke, zumal der Scanner hier bis zuletzt lief. Ich glaube, der kann den nicht installieren!

An deiner Stelle würde ich erneut auf den Rücknahmeausdchluss hinweisen. Ich würde ihm sagen, warum du den Scanner außerdem nicht zurücknimmst. Du kannst ihm auch sagen, dass du nach 2 Wochen nicht mehr sicher gehen kannst, was den Original - Zustand des Gerätes betrifft.

Viel Erfolg!


Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:19

danke!