Ich habe 1989 den FS fürs Moped gemacht und einen Erste Hilfe K. nun will ich nen PKW FS machen. Ist der ErsteHilfeK noch gültig?

8 Antworten

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Es gibt in Deutschland für den Straßenverkehr keine Pflicht, den Kurs in
regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Für den Führerschein (egal
welche Führerscheinklasse gilt er unbegrenzt (siehe auch §19 FeV, dort
werden keine Einschränkungen der Gültigkeit genannt). Die Bescheingung
kann daher gesetzlich nicht ungültig werden, also der Erste-Hilfe-Schein
kann nicht ablaufen und ist somit unbegrenzt gültig. Anders als beim
Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, gibt es keinen festen
Ablauftermin für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (für Auto,
Motorrad und weitere).
Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen
Fristen ist es aber fraglich, was eine solche Bescheinigung noch bringt,
wenn der  Lehrgang schon viele Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, das
Wissen über Erste Hilfe alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen. Denk
daher trotzdem darüber nach, gelegentlich an einem Kurs teilzunehmen. Es
gibt einem doch ein deutlich besseres Gefühl, in einem Notfall helfen
zu können und meistens sind es keinen Fremden.
Dasselbe gilt für LKW/Taxi/Bus-Führerschein…

Quelle: Lifesavers


marcborken 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 08:36

das ist natürlich richtig, aber ich meine die Fahrschule hat gesagt das der Kurs nicht länger wie 3 Jahre her sein darf

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meinereiner100  16.03.2016, 08:52
@marcborken

Wenn Du Dir nicht sicher bist (..  ich meine die Fahrschule hat gesagt .. ) was hindert Dich da mal kurz anzurufen und das nochmals zu hinterfragen.

Traust Du der Aussage nicht, warum nicht eine andere Fahrschule anrufen - oder besser noch: die Führerscheinstelle.

wie Owntown schon geschrieben hat- verfällt nicht.

Ich hab mit 14 Jahren bei einer Kur den Schein machen können und hab den mit 18 (1974) vorgelegt.

Mit 44 hab ich den Motorradführerschein nachgemacht. Da wurde nicht einmal nach dem Schein gefragt, weil 1974 schon Vorraussetzung war,  den Ersthilfe Kurs zu haben.



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Ein bis 2015 besuchter Erste-Hilfe-Kurs (damals 16 Unterrichtsstunden) ist und bleibt für die Führerscheinanmeldung (alle Klassen) unbegrenzt gültig.

Ein bis 2015 besuchter Kurs "lebensrettende-Sofortmaßnahmen" (LSM mit 8 Unterrichtsstunden) bleibt für die Führerscheinanmeldung (Klassen A & B) noch bis zum Oktober 2017 gültig.

Seit spätestens 2016 gibt es nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden (ca. 7,5 "echte" Stunden). Dieser gilt für alle Führerscheine, Berufsausbildungen, Studiengänge etc.

So steht das in der Fahrerlaubnisverordnung und ist somit auch für deine Fahrschule bindend.

Richtig ist natürlich, dass es durchaus sinnvoll ist den Kurs alle paar Jahre aufzufrischen - aber hier wurde ja nach der Pflicht gefragt.

Kurse gibts hier: www.erste-hilfe.net

Kann man sich von dem Erste Hilfe Kurs auch befreien lassen aufgrund einer Schwerbehinderung?


peterobm  16.03.2016, 08:35

wird kaum möglich sein. Auch durch Anwesenheit kann man vieles lernen. Du kannst eh nur innerhalb deiner Behinderung helfen. 

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flirtheaven  16.03.2016, 08:36

Wenn man Auto fahren kann, kann man auch einen Erste Hilfe Kurs absolvieren.

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hameder  01.04.2016, 13:54

Nein. Eine Befreiung vom Kurs ist nicht möglich, jedoch muss ein Behinderter nicht an zwingend allen Übungen teilnehmen.

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Dein Kurs ist über 25 Jahre her!

Was spricht dagegen, den zu wiederholen? Die Teilnahmegebühr ist nur gering und man lernt doch einiges wieder neu, außerdem hat sich einiges auch geändert!

Übrigens kann man die Gebühren bei der jährlichen Steuererklärung angeben und absetzen!