Ich brauche ein Gegenargument zu der These Handyverbot in der Schule?

4 Antworten

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Zuerst wäre zwischen einem relativen und einem absoluten Handyverbot zu unterscheiden.

Ein relatives Handyverbot erfaßte nur die Unterrichtszeit, aber nicht die Pausen, ein absolutes auch die Pausen. Dabei ist über Art. 5 Abs. 1 GG ein Informationsrecht verbürgt, welches durch ein Verbot von Handys in der Pause unzulässig eingeschränkt würde. Auch wäre es weltfremd anzunehmen, daß ein Schüler wieder zu Filofax-Methoden zurückkehrte. Das Smartphone ist ein multifunktionales Gerät, welches auch die Terminverwaltung umfaßt.

Ein Verbot im Unterricht ist zwar nicht ggf. verfassungswidrig, aber ein Verbot sollte auch durchsetzbar sein. Auf der aktuellen Basis ist eine Durchsetzbarkeit nicht zu erkennen, hier müßten entsprechende exekutive Maßnahmen erst in den Schulgesetzen eingeführt werden, um daß auch eine effektive und effiziente Umsetzung praktikabel würde.

Gerne wird auch das Argument "plötzlicher Notfälle" angeführt, aber in echten Notfällen gäbe es andere Möglichkeiten (Sekretariat z.B.) und in anderen Fällen wäre eine Nutzung in den Pausen ausreichend, was dann ein relatives Handyverbot zuließe. [Anm.: Wenn man manche der anderen Pro-Argumente liest, dann wundert man sich, wie die Menschheit hat ohne Handys überleben können :D ].

hmn okay..

  1. man bleibt und kann andere informiert halten (zb. wenn etwas in der schule passiert und du deine Eltern erreichen musst)
  2. man kann den Schülern den verantwortungsvollen Umgang beibringen
  3. man kann es in den Unterricht einbauen, zB dürfen wir in unseren Fremdsprachkursen das Handy im Unterricht nutzen um Wörter nachzuschlagen
  4. es ist besser als Schüler dazu zu verleiten, es heimlich zu nutzen, da man dies besser kontrollieren kann

PolluxHH  03.03.2018, 15:54

Es gibt im Unterricht nur ein Problem: es wird von Chancengleichheit gesprochen, doch der Einsatz eines Smartphones im Unterricht wäre unter dem Gesichtspunkt nur zulässig, wenn man voraussetzen könnte, daß jeder Schüler ein Smartphone besitzt. Es gibt aber Eltern, die bewußt ihren Kindern ein Smartphone vorenthalten, doch hat hier die Schule kein Eingriffsrecht. Schon alleine deshalb ist eine Integration in den Unterricht problembehaftet.

Ach ja: "Verantwortungsvoller Umgang" hieße zuerst, Schülern mitzuteilen, daß die Verwendung von WhatsApp deliktisch sei (mindestens ordnungswidrig, ggf. strafrechtlich relevant, §§ 43, 44 BDSG, jetzt auch gerichtlich bestätigt, u.a. AG Bad Hersfeld ) :D .

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Das Argument Mitschüler über Dinge zu informieren die im Unterricht passiert sind, seine Eltern anrufen zu können oder im Internet recherchieren zu können

Eine Aufhebung des Handyverbots wäre eine Gelegenheit den Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit Handys beizubringen.