Hundewarnschild PFLICHT?
Guten Abend :)
Wir haben einen Hund 9 Monate, er ist zwar klein aber der totale Wachhund :) :) Er beisst nicht aber bellt. So heute sind Leute bei uns vorbei gelaufen,Hundi war sofort am Zaun und hat gebellt. Die sind dann erschrocken :D :D
Bei uns in der Nachbarschaft sind gerade so ausländische Autos unterwegs, die schauen jedes Haus an! Nun habe ich überlegt so Hundewarnschilder anzubringen, als Abschreckung für Einbrecher und andere. Weil er bellt ja sowieso wenn jemand ums Haus läuft. Aber sicher is sicher.
Nun bin ich am überlegen, ob es eigentlich Pflicht ist, so Schilder zuhaben. Weil er rennt ja im Garten und Wiese rum :)
Danke für Antworten und noch nen schönen ABend.
11 Antworten
Bei uns in der Nachbarschaft sind gerade so ausländische Autos unterwegs, die schauen jedes Haus an! Nun habe ich überlegt so Hundewarnschilder anzubringen, als Abschreckung
Jemand, der Schlimmstreiche vor hat, ist durch so einen Hinweis nicht abgeschreckt, sondern bereitet sich lediglich anders vor. Darüber hinaus ist so ein Schild weder verpflichtend, noch hilft es in irgend einer Weise, wenn sich jemand darüber hinweg setzt, das Grundstück unaufgefordert betritt und tatsächlich gebissen wird.
Hallo,
ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber in Bremen ist es bei "gefährlichen Hunden" Pflicht, ein Warnschild anzubringen. Gilt auch über "Listenhunde" hinaus. Am besten einfach mal in das Hundegesetz deines Bundeslandes und deiner Stadt schauen! Zu den Warnschildern: Es gab mal einen Fall, wo der Besitzer gerade wegen dem Warnschild in die verstärkte Haftung genommen worden ist. Da er von der "Gefährlichkeit" seines Hundes wusste (ich finde den grade nicht wieder)! Ich habe allerdings ein Schild mit : "Achtung! Freilaufender Hund" bei mir angebracht, damit sich Postboten, Besucher, Paketdienst, etc. nicht erschrecken wenn auf einmal was großes, schwarzes, haariges auftaucht!
In Deutschland gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht, ein Hundewarnschild auf dem eigenen Grundstück anzubringen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar erforderlich sein, ein solches Schild zu verwenden:
- Haftung und Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer haben die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen mögliche Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück kennzeichnen oder absichern. Wenn ein Hund auf dem Grundstück lebt, der potenziell gefährlich oder unerwartet aggressiv reagieren könnte, kann ein Hundewarnschild helfen, Besucher zu warnen und das Risiko von Unfällen oder Angriffen zu minimieren.
- Versicherungsrecht: Manche Haftpflichtversicherungen für Hundehalter schreiben vor, dass ein Hundewarnschild angebracht wird, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- Ordnungsrecht: In einigen Bundesländern oder Gemeinden gibt es spezifische Regelungen für bestimmte Hunderassen, die als „gefährlich“ eingestuft werden. Hier kann ein Warnschild vorgeschrieben sein.
- Privater Schutz: Ein Hundewarnschild kann dazu beitragen, ungebetene Gäste wie Einbrecher abzuschrecken, und signalisiert, dass ein Hund auf dem Grundstück ist.
Auch wenn es keine allgemeine Pflicht gibt, kann ein Hundewarnschild rechtlich und praktisch von Vorteil sein. Es ist ratsam, sich über die lokalen Regelungen sowie die Anforderungen der eigenen Haftpflichtversicherung zu informieren.
Da es sich nur um ein Warnschild handelt, hat es rechtlich keine Auswirkungen. Als Präventivmaßnahme gegen Einbruch finde ich es nicht schlecht. Angeblich schreckt es viele Einbrecher schon mal im Vorfeld ab, da ihnen wohl nichts lästiger ist, als ein "bellender" Hund. Ob es stimmt, kann ich nicht sagen (kenne mich in dem Milieu nicht so aus :-)), aber es leuchtet mir ein. Ich glaube nicht, dass es diesbezüglich Probleme bei der Versicherung geben kann, zumindest keine, die vor Gericht bestand hätten. Versicherungen zicken bei Hundebissen sowieso immer rum, das scheint auch irgendwie eine Einschüchterungsmaßnahme zu sein. Nachdem es diesbezüglich kaum verlässliche Urteile gibt, denke ich, dass es sich sowieso immer im Einzelfallentscheidungen geht. Am besten du nimmst ein "unverfängliches Schild", so etwas wie "ich brauche 2 Sek. bis zur Tür und du?, Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn ein Einbrecher gebissen wird, bekommst du zwar erst mal eine Anzeige wegen Körperverletzung, aber ich denke trotzdem, dass du "mit Schild" dann bessere Karten haben könntest.
Ich muss mich ein bisschen korrigieren! Solltest du in Hessen wohnen, ist das Schild tatsächlich Pflicht! Aber diese Info hatte ich erst nachdem ich diesen Beitrag geschrieben hatte!
Nein, ein Warnschild ist keine Pflicht und entbindet Euch auch nicht von der Haftung.
danke dir :)
Weil des mit dem 2 Sek. zu Tür stimmt :)
Weil ein Schild mit Warnung vor dem Hunde is mir eh zu langweilig