Hundeverbot in meiner Wohnung rechtens?
Hallo liebe Community,
laut Mietvertrag ist in meiner Wohnung grundsätzlich eine Hundehaltung erlaubt, benötige im Einzelfall aber die Zustimmung meiner Vermieterin.
Nun habe ich Sie informiert, dass ich mir einen Zwergdackel zulegen werde, und um Ihre Zustimmung gebeten.
Ihre Antwort war folgende:
Sehr geehrter Herr...,
es ist wirklich ein süßer kleiner Hund und ich kann Ihren Wunsch vollkommen nachvollziehen.
Dennoch habe ich es stets so gehalten, in meiner so kleinen Wohnung keine Haustiere zu erlauben. Und davon möchte ich nach reiflicher Überlegung nicht abweichen.
Ich bin mir bewusst , dass ich Sie damit sehr enttäusche und das tut mir auch wirklich sehr leid.
Meine Wohnung ist mit 50qm + Balkon meiner Meinung nicht zu klein für einen Zwergdackel. Ein paar Etagen tiefer hat eine Nachbarin einen Zwergpudel.
Darf Sie dies nun verbieten wenn die Haltung Grundsätzlich erlaubt ist, ist die Wohnungsgröße den ein driftiger Grund?
Wie würdet ihr vorgehen?
Möchte unbedingt diesen Welpen haben..
3 Antworten
@dakabo naja Sie möchte die Hundehaltung ja grundsätzlich verbieten, obwohl dies unzulässig ist. Auch im Mietvertrag steht eine grundsätzliche Erlaubnis. Der Grund dass die Wohnung sehr klein ist, ist ja an den Haaren herbeigezogen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, steht im Mietvertrag:Tier-bzw.Hundehaltung "grundsätzlich erlaubt".Und nicht: " nicht erwünscht".Den Vertrag haben du und die Vermieter unterschrieben. Daran haben sich beide Parteien zu halten. Laut Vertrag kann dir das Dackelchen nicht" verboten "werden.Ich finde es persönlich sowieso unverständlich,als Vermieter ein" Tierverbot" überhaupt in den Mietvertrag aufnehmen zu wollen.Da sollte man sich überlegen, ob man solche Tierfeinde als Vermieter möchte. Ich würde so einen Vertrag nie unterschreiben, da könnte die Wohnung egal wie schön sein..
Ein Vermieter darf einen Hund nicht verbieten. Ich weiss es, weil ich selbst vermiete. Googeln Sie nach dem entsprechendem Gesetz.
Brauch ich nicht. Wir vermieten selber.
Selbstverständlich gibt es Fälle und Situationen, wo der Vermieter die Hundehaltung verbieten darf.
Gewagte These.
Das ist ja mal ein Grund.