Hund zu hause halten im Islam?

4 Antworten

Hunde darf man natürlich haben, man darf sie pflegen, füttern, im Garten haben oder sonst was aber nicht Zuhause.

Der Grund dafür ist natürlich nicht, weil sie dreckig sind, sind sie ja nicht (es gibt kein dreckiges Tier), sie sind auch nicht verflucht oder so. Es wird auch oft gesagt, dass die Schweine verflucht sind oder dreckig, was auch nicht stimmt. 


dilekizda  25.10.2017, 22:05

Klingt komisch ist aber so was wie eine Prüfung. Wir dürfen keine Schweine essen und dadurch werden wir geprüft, ob wir es machen, oder nicht. Wahrscheinlich schmecken sie auch. Dasselbe ist auch beim Hund so, wir dürfen sie nicht Zuhause haben. Vielleicht liegt es an der Erschaffung des Hundes, was ich eher nicht denke.

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Quelle: Weg zum Islam:

Als Muslim sollte man keinen Hund im Haus halten. Ein Hund zu halten, ist einer der Gründe, weshalb die Engel eine Haus nicht betreten. Dies aufgrund der folgenden Ahadith:

Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete: "Ich hörte Abu Talha sagen,dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) Folgendes sagte:

»Die Engel betreten keine Wohnung, in der es einen Hund bzw. ein Bild und / oder eine Skulptur gibt." (Hadith sahih "autentisch" bei Bukhari, Nr. 3225)

Das wäre jetzt aber nicht das Einzige. Einen Hund, ohne einen der Gründe zu halten, saugt jeden Tag einen Teil deiner guten Taten ab. Das heißt, deine Belohnungen, "Hasanat", werden jeden Tag weniger, solange du einen Hund ohne Grund hast (nicht in der Wohnung, nur fürs Halten ohne Grund, kann auch in der Scheune oder im Bauernhof draußen sein, und trotzdem gehen die Hasanat weg), wie der Prophet in dem Hadith gesagt hat.

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wer einen Hund hält, dem werden sich täglich seine (guten) Taten um einen Teil verringern - ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Landwirtschaft und der Schafshütung gehalten wird."...

Abu Huraira berichtete ferner, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "... ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshütung gehalten wird." (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 2322)

Meinungsverschiedenheiten:

Es ist hier zu erwähnen, dass die Gelehrten diesbezüglich unterschiedliche Meinungen haben und dass man einen Unterschied zwischen normalen Haushunden und Zweckhunden machen muss.

So sagen einige Gelehrte, dass diejenigen Hunde, die zur Haltung erlaubt sind (wie z.B. ein Jagdhund, Wachhund etc.) nicht das Betreten der Engel in einem Haus verhindern.

Zu dem Ḥadith, der von Bukhari und Muslim überliefert wurde "Die Engel betreten kein Haus, wo sich ein Hund oder Bild befindet", sagte Imam an-Nawawi im Sharh: "Die Gelehrten hatten unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Engel eine Wohnung nur dann nicht betreten, wenn sich dort ein Hund befindet, den man nicht halten darf oder ob es allgemein bei allen Hunden der Fall ist; auch bei denen, die man halten darf, aus den Gründen, die erwähnt worden sind."

Ibn Hajar sagte: "Imam al-Khattabi und andere sagten, dass die Engel Häuser betreten können, in welchen sich Hunde befinden, welche zum Zweck der Jagd, Weide und für die Bewachung der Ernte gehalten werden." [Fath al-Bari]

Ebenfalls erwähnte Imam an-Nafrawi al-Maliki im Sharh zu ar-Risala von Ibn Abi Zayd, dass Imam al-Khattabi und al-Qaḍi ʿIyaḍ der Meinung waren, dass die Hunde, deren Besitz erlaubt sind, nicht das Betreten der Engel im Haus verhindern.

Die Meinung der Malikiyyah im allgemeinen ist übrigens, dass das Halten eines Zweckhundes (Wachhund, Jagdhund, Hütehund etc.) in der Wohnung vollkommen erlaubt ist und dass das Halten eines normalen Haushundes auch erlaubt ist, jedoch makrūh (verhasst).

So wird in einer Erläuterung zu Murshid al-Muʿin von Ibn ʿashir al-Maliki Folgendes gesagt: "Was das Halten eines Hundes in der Wohnung angeht, so ist es mubaḥ (erlaubt), wenn man eine Notwendigkeit dafür hat (z.B. Wachhund, Blindenhund, Jagdhund etc.) und es ist verpöhnt, wenn man keine wirkliche Notwendigkeit für den Hund hat (z.B. Haustier-Hund)." [The Guiding Helper, Fussnote: 2140]

Ebenso erwähnenswert ist die Überlieferung von Ibn Abi Zayd al-Qayrawani, welche in Sharḥ ar-Risala von an-Nafrawi zu finden ist, wo gesagt wird, dass al-Qayrawani einen Wachhund in seinem Haus hatte und als man sich darüber beschwerte sagte er: "Würde (Imam) Malik noch in unserer Zeit leben, so hätte er einen Löwen."

Zusammenfassung:

Die richtige Auffassung aus diesen Ahadith ist es, dass es nicht erlaubt ist, einen Hund in der Wohnung ohne bestimmten Grund und notwendigen Zweck zu halten.


Zicke52  26.10.2017, 13:45

@UmmSalima: Da pocht ihr Muslime immer auf die Unveränderlichkeit des Korans.

Und dann verändert ihr ihn dauernd, indem ihr seine Aussagen durch Behauptungen aus der Quelle "Hörensagen" verändert, ausser Kraft setzt oder ergänzt. Obwohl "Gott" gesagt hat, der Koran sei vollständig, und nichts dürfe weggenommen oder hinzugefügt werden.

Beispiele: Haushundverbot - kein Wort davon im Koran.

Musikverbot - kein Wort davon im Koran.

Steinigung für Ehebruch - kein Wort davon im Koran. Im Gegenteil: der Koran legt andere Strafen dafür fest. Aber das geht dem "rechtgläubigen" Muslim am A... vorbei. Der gewichtet Menschenwort in diesem Fall höher als das angebliche Gotteswort.

Wie man den Koran verändert, ohne ihn zu ändern. 

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...wie bescheuert das klingt. (ist es ja teilweise auch..)

Schau an. Wenn du das weißt, warum fragst du dann? Ist das nicht sehr inkonsequent?

aber es geht ja nicht um die meinung sondern um die Fakten

Ganz genau. Fakt ist, dass alle Tiere, also auch der Hund, Geschöpfe Allahs sind, denen wir mit Wohlwollen begegnen müssen. Gerade der Hund ist ein treuer Freund des Menschen. Ihn zu verachten ist Sünde!

So, nun kennst du die "Fakten"! Viel Freude mit deinem Hund!

Mit freundlichen Wuff und Wau

Arnold

Als Wach- oder Hütehunde sind sie eh ok .. aber es lockert sich meiner Meinung nach zunehmend.


AlTafsir  26.10.2017, 11:44

Bitte verwechsle nicht das Handeln einiger Muslime mit dem Islam. Eine Hundehaltung in der Wohnung ist klipp und klar im Islam verboten. Und bleibt es auch bis zum Tage der Auferstehung. Siehe auch die sehr gute Antwort von UmmSalima.

Das ist wie bei den Christen: Du sollst nicht die Ehe brechen (Ehebruchsverbot - 6. Gebot aus den 10 Geboten). Dieses Verbot gilt bei allen Christen! Trotzdem haben anscheinend rund ein Drittel der Männer in Deutschland ihre Ehefrauen betrogen. Wird deshalb das Ehebruchsverbot gelockert oder gar aufgehoben. Wohl nicht.
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diePest  26.10.2017, 14:16
@AlTafsir

Wach und Hütehunde die ausserhalb der Wohnung gehalten werden, sind gestattet!

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Zicke52  26.10.2017, 19:24
@AlTafsir

@AITafsir: "Eine Hundehaltung in der Wohnung ist klipp und klar im Islam verboten"

schreibst du, und dann:

"Siehe auch die sehr gute Antwort von UmmSalima"

Genau diese Antwort besagt aber das Gegenteil, indem sie auf die Uneinigkeit der Gelehrten in dieser Frage hinweist, mit einigen Beispielen, die eine sehr weite Bandbreite der Meinungen zu diesem Thema zeigen. Also genau das Gegenteil von "klipp und klar".

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