Hund bei Trennung?
Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe bei einer schwierigen Situation. Meine Freundin hat sich vor kurzem von mir getrennt und wir haben gemeinsam einen Cane Corso. Obwohl sie den Hund gekauft hat, ist der Hund bei mir gemeldet und das Negativzeugnis ist auch nur auf meinen Namen ausgestellt (in Bayern benötigt man dies für Hunde der Kategorie 2).
Das Problem ist, dass sie noch nicht volljährig ist und laut den Vorschriften nur ein Erwachsener den Hund führen darf (sie lebt wieder bei ihrer Mutter). Trotzdem hat sie den Hund einfach mitgenommen, da sie meint, sie sei die Besitzerin, weil sie ihn gekauft hat. Ich hingegen argumentiere, dass der Hund bei mir gemeldet ist und ich alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfülle.
Wir beide wollen den Hund behalten und jetzt stellt sich die Frage, wer den Hund rechtlich gesehen führen darf? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in solch einer Situation? Welche Rechte habe ich, den Hund zurückzubekommen?
Ich freue mich über jeden Rat und jede Erfahrung, die ihr teilen könnt.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LukaUndShiba/1677440924644_nmmslarge__364_39_608_608_6d37b90c706726817fa33a9f1e511942.png?v=1677440925000)
Nur der Kaufvertrag ist Ausschlaggebend. Der Rest ist pups egal
![](https://images.gutefrage.net/media/user/michi57319/1444743993_nmmslarge.jpg?v=1444743993000)
Der Hund wird eingezogen, wenn sich herausstellt, dass er von einer Minderjährigen ohne Sachkundenachweis geführt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PlanckEinstein/1633199270803_nmmslarge__0_0_150_150_e606c9223e32171f71d6c9626a0f04ee.jpg?v=1633199271000)
Naja, streng genommen zählt rechtlich, wer Eigentümer ist, das muss nicht immer der sein, der den Kaufvertrag geschlossen hat. Es könnte also theoretisch auch er oder sie gemeinsam Eigentümer sein, klären lässt sich das aber schwer.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/fuckyourself069/1719867239061_nmmslarge__0_0_3060_3060_378f6771d1b323e3ae2d972277448043.jpg?v=1719867239000)
Der Kaufvertrag zählt.
Sie muss dann auch alle Kosten tragen, was Ummeldung und Haftpflicht angeht.
Falls sie den Hund nicht bei dir lässt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Ich bin da absolut keine Fachfrau, aber ich bin der Meinung, dass deine Ex aufgrund ihres Alters und mangelnden Sachkundenachweises nicht mal mit dem Hund Gassi gehen darf.
Das würde ich an deiner Stelle in deinem eigenen Interesse mal ganz schnell klären, weil du der Halter und für das Tier verantwortlich bist. Lass da mal irgendwas passieren...