Hund auf dem Beifahrersitz,-das ist doch nicht erlaubt, oder?

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"Im gesetzestechnischen Sinne sind Hunde (Tiere) Ladung. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen oder hin- und herrollen kann. Der Fahrer ist neben anderem dafür verantwortlich, dass die Ladung (also auch im Auto mitgeführte Tiere) vorschriftsmäßig gesichert ist und dass von ihr die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Wie das zu geschehen hat, wird im einzelnen nicht vorgeschrieben. Einen sicheren Transport können z.B. je nach Größe des Tieres eine Box, ein Sperrgitter oder ein geeignetes passendes Geschirr mit einer sicheren Verbindung mit dem Gurtschloss gewährleisten. Entsprechende Sicherungseinrichtungen sollten nur nach fachkundiger Beratung in einschlägigen Geschäften und für das betreffende Tier individuell beschafft werden. Auch kann sich der Interessent beim ADAC oder anderen Verkehrsclubs entsprechend beraten lassen. Wer diese Vorschriften mißachtet, handelt i.S. des § 49 STVO ordnungswidrig. Einfache Verstöße, etwa das folgenlose ungesicherte Mitführen von Hunden, werden mit 35.00€ Bußgeld geahndet; kommt es zu einer Gefährdung, dann sind 50.00€ und 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg fällig. (Stand 01/2007)"

http://www.hauptsache-tierschutz.de/tierischetipps/ratgeberhunde/gesetzevorschriften/index.html


VerenaFlensburg  30.12.2009, 18:30

Ach mensch.. böses Flensburg :-)

DH für deine gute Antwort!

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Hunde müssen im Auto so gesichert sein (es gibt spezielle Vorrichtungen+Geschirr) das sie im Falle eines Unfalles nicht im Wagen umherfliegen können! Sollten durch das Verhalten des Besitzers Schaden an anderen Menschen verursacht werden kommt dafür auch keine Hundehaftpflichtversicherung auf!

Nein, man muss Hunde nicht anschnallen. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer aber dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung (auch Tiere) nicht beeinträchtigt wird. Tut man das nicht, kann es eine ordentliche Geldstrafe und gegebenenfalls auch Punke in Flensburg nach sich ziehen. Und im Falle eine Unfalles muss die Versicherung nicht zahlen. Dabei ist es aber egal, wo der Hund sitzt. Egal ob im Fußraum, auf dem Sitz oder im Kofferraum.

Zur Sicherung gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Transportbox
  2. Hundesicherheitsgurte
  3. DoggySafe
  4. Abtrennung des Fahrzeuginnenraums / Laderaumes

Hier findest du mehr dazu:

http://www1.adac.de/Search/SearchResult/RW_SearchResult.asp?id=0&location=2

Wir schützen im Übrigen nicht nur uns. Denn günstige Anschnallgurte sind meist nur zur Fixierung gedacht, nicht aber zur Sicherung des Hundes. Es kann also mit diesen Teilen trotzdem passieren, dass der Hund bei einem Unfall Schaden nimmt oder ums Leben kommt. Wir haben deshalb etwas tiefer in die Tasche gegriffen und haben unseren Hunden jeweils einen DoggySafe gekauft (Kosten: Jeweils 130€). Noch haben wir genug Platz im Auto, um diese Teile aufzustellen. Wenn dann einmal Kinder dazukommen sollten, dann ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir unser jetziges Auto in einen 7-Sitzer umtauschen.

PS: Airbags sollte man für den Beifahrersitz in dieser Zeit aber abschalten!

Tatsächlich ist es nur dann erlaubt,wenn sie angeschnallt sind. Ja es gibt speziell für Hunde Anschnallgurte,oder Hundegitter,dass der Hund nicht in den Fahrerbereich kann....

Das ist nur dann erlaubt, wenn sie "ausreichend gesichert" sind.

Also z.B. mit Gurt, so dass sie einen Fahrer nicht belästigen können.