Hund als Wachhund gegen Einbruch für die Firma kaufen?
Hallo, leider hat google bisher keine erschöpfende Antwort gegeben und die Aussagen von 2 Finanzämtern widersprechen denen von Steuerberatern.
Ich habe mein Büro (mit einiger teurer Hardware+Software) in unserem Haus in einem Wohngebiet. Leider wird hier in der Gegend massiv eingebrochen (wöchentlich mindestens 1x, sowohl in Häuser, wie auch in Autos). Auch in unserem Haus gab es bereits einen Einbruchsversuch. EIn Doggen-Züchter sagte uns nun, dass er ganz viele Hunde an Selbständige verkauft, die Tiere wären dann Betriebsvermögen und laufen über die Firma. Es hätte auch noch nie Einwände vom FInanzamt gegeben. Unser Steuerberater kennt sowas nicht. Anrufe bei 2 versch. Finanzämtern endeten mit der Aussage: Vorstellen können Sie sich sowas. Warum nicht? Auch Kosten für Steuern, Versicherung etc. laufen dann über das Unternehmen.
Wie muß ich jetzt also vorgehen? Ein großer Hund kostet ja schon mal so um die 1000 Euro. Bin völlig ratlos.
Danke schon mal fürś Antworten!
Verena Müller
14 Antworten
Aus der Sicht des Doggenzüchters (pfui der möge sich seinen Hunden gegenüber schämen = hoffentlich gibt ihm das Schicksal....@e'*##ß//(&%$§µ) ist das recht Geschäftstüchtig...und wer weiß wer hinter dem Ausgucken für lohnende Einbruchdiebstähle steckt.... (sorry konnt ich mir nicht verkneifen, kommtnichtmehrvor)
Aus der Sicht der Selbständigen = Was ist denn das für ein "Dummfug"?
Das einzig sichere ist eine elektronische Alarmanlage - nur das wird übrigens von Versicherungen für Werte und Wertgegenständen auch anerkannt!Es ist also völlig unerheblich was das Finanzamt sich vorstellen könnte - Viele Finanzämter streichen derartige Kosten dann von der Liste..... bzw. der "Geldwerte Vorteil wird auf das Einkommen mit Plus angerechnet"!
Stell einmal einen Antrag auf Hausratversicherung und hier beinhaltet spezielle Wertgegenstände (auch bei der Allianz/ Link sagt ja null zur Haftungsübernahme aus) um Beispiel
- Kunstwerke, Bildkunst, historische Ausstellungsstücke, Schmuckstücke von ausragendem Wert, .....usw.
Und dann wirst Du feststellen, dass solcherlei nur versichert wird - wenn du eine vorgeschriebene Alarmanlage installierst. Von Hund liest man nix, denn Hund kann sofort außer Gefecht gesetzt werden.
Ein Hund und auch zwei Hunde sind keinerlei Schutz vor Einbrüchen und sonstigen Anschlägen an Leib, Eigentum und Leben!
Ja, das kann ich mir gut vorstellen - da in Deutschland ein Hund ja immer noch als Sache eingestuft wird, oder hat sich das mittlerweile schon geändert?
Ich hoffe nur für dich und den Hund, dass er dann nicht nur in einem Zwinger abgeschoben wird - sondern schon familienanschluß haben soll.
Der Chef eines Bekannten hatte immer 2 - 3 Hunde auf seinem Firmengrundstück.Was auch immer gut ging, da die Hunde halbwegs vernünftig gehalten wurden.
Sollte es dir aber wirklich nur um das Vertreiben eines Einbrechers gehen, würde auch ich zu einer Alarmanlage tendieren.
Keine Sorge, dem Hund wird es an Nichts mangeln :-)
doch, das wird es, wenn er nachts allein in einem Büro sein muß. Du hast keine Ahnung, wovon du redest oder?
Und DU hast keine Ahnung von BIlanzen, oder? Siehe meinen Kommentar zu Terezza
Da gibt es keine Probleme. Der Hund gehört zur Firma. Wichtig sind die Rechnungen
Den Hund wirst du höchstwahrscheinlich nicht in die Betriebsausgaben reinbekommen.
Dem FA kommt es darauf an, ob der Wachhund dazu dient, um die laufenden Einnahmen zu erzielen. Da ist es schon mal wichtig, für welche Branche der Wachhund eingesetzt werden soll.
Da dann noch dein Büro in deinem Wohnhaus ist, ist eine Trennung als rein "geschäftlicher" Wachhund schon mal sehr schwer zu erzielen.
Generell sollte man so ein Vorhaben mit dem zuständigen FA absprechen. Und zwar verbindlich. nicht dass es hinterher ein böses Erwachen gibt.
Nichts desto Trotz würde ich den Steuerberater wechseln, wenn er nicht mal die Thematik kennt, vor allem da es schon einige Entscheide von verschiedenen Gerichten diesbezüglich gab.
Danke! Der Steuerberater sagte, er hatte nur mal einen Fall, als es um ein Unternehmen im Industriegebiet geht, welches am Wochenende verwaist war. (Entfernung zum nächsten Haus mindestens 200 m) Da konnte der Hund abgesetzt werden.
Deswegen ja meine Frage bei den FAs. Aufgrund der vielen Einbrüche aber sagten die Damen, dass sie sich das vorstellen können. Gibt es Paragraphen dazu? Wie kann ich die Damen zu einer schriftlichen Zusage bewegen?
Man sollte sich ein Tier anschaffen, weil man einen treuen Wegbegleiter haben will und nicht als Alarmanlagenersatz. Wenn es wirklich nur darum geht einen billigen Schutz zu haben ist das inakzeptabel. Wenn du direkt beim Züchter den Hund kaufst, ist das natrülich teuer. Wenn du aber keinen Welpen willst dann geh ins Tierheim aber sei dir bewusst, egal ob Welpe oder Ausgewachsen - trainieren musst du mit deinem Hund schon. Viele Hunde schlagen zwar von selbst an aber manche auch nicht. Ist somit keine Garantie, dass der Hund dann das Haus bewacht. In dem Fall wäre eine Alarmanlage doch intelligenter und die kann man sicher steuerlich iwie Absetzen.
Na dann laß mal hier: https://www.allianz.de/ratgeber/2013_08/2013-08-06-wachhund.html
Soviel zum Thema Dummfug.
Ich geb Dir in einem Punkt recht: Der Doggenzüchter war extrem geschäftsbedacht und wurfgeil, deswegen von ihm kein Hund