Home Office - Bildschirm kaputt gemacht - wer muss für den Schaden aufkommen?

4 Antworten

es ist im rahmen eines arbeitsverhältnisses geschehen. also normalerweise steht dafür der betrieb gerade. ich weiß gerade nicht, wie die aktuelle regelung bei euch betriebsintern ist.

so wie sich das liest, war es wohl keine grobe fahrlässigkeit. ich würde also erst mal mit dem arbeitgeber darüber reden. aber ich denke der bildschirm wird, wenn es nicht gerade irgendwas ultra teures war, ein totalschaden sein.

vielleicht kriegst du ja noch einen von eurer it abteilung gestellt. was wichtig wäre wäre eben offen und ehrlich damit umgehen.

lg, anna


maria38000  19.12.2020, 11:56

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

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Auftraggeberprinzip:
der Arbeitgeber hat Dir den Bildschir mitgegeben um damit deine Aufgaben zu erfüllen, daher ist er auch für dein Vehlverhalten während der Arbeitszeit verantwortlich. Da der Transport zur Erfüllung Deiner Aufgaben erforderlich war, trägt der Arbeitgeber auch das Risiko daran.
Deine private HAftpflichtversicherung wird den Fall ablahenen, da der Bildschirm Dir in Obhut gegeben wurde. Aus Sicht jeder Haftpflichtversicherung handelt es sich dabei um einen unversicherten Eigenschaden.

Ob die IT noch was retten kann? NEIN, ein defektes Display ist für den AG Peanuts, bei der Reparatur kann das Display ausgetauscht werden, das ist nicht allzu teuer, obs sichs lohnt ist die nächste Frage, denn auch ein komplett neuer Bildschirm kostet nicht die Welt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Melde es deiner Haftpflichtversicherung..

der AG kann ja nichts dafür, dass du zu fest gedrückt hast


TechPech1984  19.12.2020, 11:55

lol , du scheinst arbeitgeber zu sein . der Arbeitgeber kann auch nix dafür wenn ich mit dem Firmwagen ein Unfall mache. Dennoch zahle ich dafür nicht. Ist doch erstmal die Frage wer für Firmeneigentum und Schäden versichert ist . Das einfach auf den Angestellten abzuwälzen ist , billige unwissenheit . Aber so läuft das nicht bei Firmen Material. Stift kaputt , muss ich zahlen ... ja lol .ey

Bei uns haben wir auch viele Monitore verschickt . Wenn der Kaputt geht, passiert das halt . Dann gibts ein neuen , ausser im Vertrag steht das man dann selber zahlen muss.

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maria38000  19.12.2020, 11:59
@TechPech1984

Eine Versicherung für solche Sachen gibt es meistens nicht. Sonst könnte ja jeder, der ein neues Gerät braucht, das alte kaputt machen und die Versicherung zahlt das Neue.

Ein Monitor kostet ja auch nicht die Welt, außerdem würde ich erst mal prüfen lassen, ob eine Reparatur möglich ist.

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TechPech1984  19.12.2020, 12:04
@maria38000

Also da ich in der IT gearbeitet habe und ca 1500 Geräte verschickt habe . Kannich Dir sagen , das die Firma entweder bezahlt oder halt sogar dafür eine Versicherung hat , solange es kein Mutwilliger Schaden ist . Du glaubst gar nciht was wir alles gezahlt haben . Einige Geräte und Monitore kosten auch schonmal 400 Euro , waren so versichert das sofort tausch angesagt war . Nur Mutwilliges auseinander brechen war nicht versichert. Dafür ist die Premie auch hoch . Solltest vielleicht mal die Firma wechseln .

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maria38000  19.12.2020, 12:24
@TechPech1984

Es ist glaube ich ein Unterschied, ob man als Händler Geräte verschickt/verkauft oder als Transportunternehmen Geräte transportiert. Da haftet in der Regel immer jemand.
Das trifft hier aber nicht zu - hier transportiert eine AN ein Gerät von einem Arbeitsplatz zum anderen. Das ist eine andere Situation.

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Frag mal nach bei der Haftpflichtversicherung. Aber ich kann dir wenig Hoffnung machen, weil der Schaden im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstanden ist. Da zahlt eine Privathaftpflichtversicherung meistens nicht.

Bei einer Freundin von mir war es so, dass Leute von der Firma gekommen sind und den Arbeitsplatz im HOme-Office eingerichtet haben. Sie haben auch die Geräte getragen.


verreisterNutzer  19.12.2020, 12:09
weil der Schaden im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstanden ist. Da zahlt eine Privathaftpflichtversicherung meistens nicht.

Die Begründung ist nicht ganz richtig, aber das Fazit, dass die private -- bzw. überhaupt eine Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nicht zahlt

Dieser Fall entbehrt bereits das wichtigste Kriterium um ein Schadensersatzpflichtiges Ereignis zu sein, nämlich den Verstoß gegen den Schadensersatzparagraphen, darin heißt es sinngemäß:
"wer anderen WIDERRECHTLICH einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflicht", da der AN den Bildschirm nicht widerrechtlich mitgenommen oder transportiert hat, besteht hier keine Schadensersatzpflicht seitens des AN und daher auch kein versichertes Ereigniss in der HAftpflichtversicherung.

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