Auftraggeberprinzip:
der Arbeitgeber hat Dir den Bildschir mitgegeben um damit deine Aufgaben zu erfüllen, daher ist er auch für dein Vehlverhalten während der Arbeitszeit verantwortlich. Da der Transport zur Erfüllung Deiner Aufgaben erforderlich war, trägt der Arbeitgeber auch das Risiko daran.
Deine private HAftpflichtversicherung wird den Fall ablahenen, da der Bildschirm Dir in Obhut gegeben wurde. Aus Sicht jeder Haftpflichtversicherung handelt es sich dabei um einen unversicherten Eigenschaden.

Ob die IT noch was retten kann? NEIN, ein defektes Display ist für den AG Peanuts, bei der Reparatur kann das Display ausgetauscht werden, das ist nicht allzu teuer, obs sichs lohnt ist die nächste Frage, denn auch ein komplett neuer Bildschirm kostet nicht die Welt.

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