Holzstücke verkauft aber nicht abgeholt?
Ich habe genau seit 7 Monaten (Stand 3.7.2021) drei Holzstücke über Willhaben als Privatperson an eine Privatperson verkauft. Die Person hat das Geld auch schon überwiesen.👍👍
Das Problem daran ist, dass der Nutzer bis jetzt das Holz nicht abgeholt hat😳.
Darf ich das Holz jetzt wem andren verkaufen, oder muss ich eine bestimmte Zeitspanne abwarten, um es dann zu verkaufen?
Der Nutzer liest auch die Nachrichten, wenn ich ihm bei WhatsApp eine schicke, antwortet jedoch nicht darauf🧐
Ich kann ihm die Holzstücke auch nicht zusenden, weil ich keine Gewissheit über eine genaue Adresse habe.
Wenn ich ihn anrufe hebt er mir nicht ab....was soll ich tun?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten
6 Antworten
Einmal eine Aufforderung zur Abholung schicken wird die ignoriert, kannst Du denke ich das Holz weiter verkaufen. Würde mich da allerdings nochmal ganz genau erkundigen wie das bei privaten Verkäufen ist.
Aber echt kompliziert, zahlen und nicht abholen. Eventuell könntest du auch Lagerkosten verrechnen.
Also auf ewig kann ich mir nicht vorstellen, dass Du es für ihn aufbewahren musst. Wirklich mal nachfragen 😉
Bitte den Support des Portals um Hilfe. Rechtlich ist es bereits sein Eigentum, auch wenn es sich noch bei Dir befindet. Ein Weiterverkauf deinerseits ist unzulässig.
Hast du denn bei der Anzeige eine Frist zur Abholung gesetzt?
Wenn nein, so könnte der Käufer verständlicherweise denken, dass er alle Zeit der Welt hat, und sich das Holz vielleicht so erst im Winter abholen, wenn er es denn auch wirklich braucht.
Rein rechtlich müsstest du das Holz 3 Jahre aufbewahren. Denn erst danach verjährt ein rechtlicher Anspruch auf das Holz.
Außer natürlich du kündigst dem Herren den Vertrag, nachdem du ihn nach einer angemessenen Frist dazu aufgefordert hast, das Holz abzuholen.
In dem Fall musst du ihm natürlich auch den Kaufpreis erstatten.
Natürlich darfst Du die Teile nicht einem anderen verkaufen - sie sind nicht mehr Dein Eigentum, sondern nur noch Dein Besitz.
Du mußt dem Käufer eine Frist fürs Abholen setzen - wenn er die verstreichen läßt, mußt Du ihm das Geld zurück überweisen und erst dann kannst Du es weiterverkaufen
Aber ich hab sie auch zukaufen müssen, da es sich um So derstücke handeln die nur für ihn passen....die kann kein anderer brauchen
Und warum fragst Du dann, ob Du sie anderen verkaufen darfst?
Weil ich vom theoretischem Gesetz ausgehen wollte, wwlches dafür gilt 👍
Erinner ihn 2 Mal daran. Schreib in die Erinnerungen, dass Du es sonst noch ein Mal verkaufen wirst - ihm aber sein Geld nicht erstatten wirst. So würde ich es machen. Dann kann er reagieren oder es lassen.
Nein, er hat bei Whatsapp die blauen Haken abgeschaltet und antwortet mir zu 100% nicht
Muss er ja auch nicht. Du wählst für Deine Kommunikation den Weg, den er Dir gegeben hat: Email, Telefon, What's App - was auch immer. So kann er sich im Nachhinein nicht beschweren, Deine Nachrichten nicht bekommen zu haben! Und nach einer Frist, die Du ihm in der letzten Nachricht gegeben hast, verkaufst Du das Holz erneut.
Lagerkosten kann ich mit dem nicht ausmachen, weil er erstens die Nachricht sowieso nicht liest und weil er die nicht bezahlen würde