Holland Grenzkontrolle/Drogentest ?

1 Antwort

Wenn THC im Blut nachgewiesen bzw. Cannabis gefunden wird , informiert die Polizei i.d.R nach § 2 Abs. 12 STVG die Fahrerlaubnisbehörde .

Diese ordnet nach § 14 Abs.1Nr.2 FEV i.d.R ein Fachärztliches Gutachten an um festzustellen inwiefern du geeignet bist ein Kraftfahrzeug als Konsument zu führen .