Hol-/Bringpflicht bei zwei Kindern verschiedener Mütter?
Hallo,
der Vater meines 7-jährigen Sohnes (hier mal Kind A genannt) und ich sind seit 4 Jahren getrennt.
Er hat mit meiner Vorgängerin auch einen Sohn, wird nächsten Monat 13 Jahre. Hier mal Kind B genannt.
Nun hat die Mutter von Kind B beschlossen 2,5 Std Fahrtzeit vom bisherigen Wohnort wegzuziehen.
Das Umgangsrecht beider Kinder fällt immer auf jedes zweite Wochenende, wobei Kind A bereits an Donnerstag (bis Montag) beim Vater ist.
Durch den Wegzug der Mutter von Kind B bedeutet das jetzt für Kind A Freitags und Sonntags nun mit die Fahrt für den Wochenend-Umgang zu machen.
4 Std Freitags, 4 Std Sonntags. Der bisherige Fahrtweg waren je 30 Minuten.
Der KV und ich leben nur 3 Km auseinander.
Die KM von Kind B bewegt sich keinen Zentimenter von der Hol-/Bringplficht des Vaters ab und verlangt die komplette Fahrt vom KV. Was für Kind A nun gesamt 8 Std Autofahrt bedeutet - nur als Begleiter.
Welche Möglichkeiten haben wir die KM von Kind B dazu bewegen zu können die durch sie verursachte längere Fahrtstrecke zu übernehmen/zu teilen? Einvernehmlich ist nicht möglich da sie von ihrem Standpunkt nicht abweicht.
Die Kürzung des Umgangs von Kind A ist ebenfalls nicht vorgesehen da hier div. organisatorische Gründe sowie Unterhaltsabsprachen berücksichtigt sind.
Ich möchte jedoch auf keinen Fall das mein Sohn jedes zweite Wochenende diese ernome Fahrtzeit auf sich nehmen muss obwohl ER davon gar nicht betroffen ist.
Ihre Aussage hierzu ist dass es sie (Zitat!) „nicht interessiert ob mein Kind davon betroffen ist oder nicht und sie das nicht berücksichtigen wird“.
Der Grund ihres Umzugs war ein neuer Partner.
Ich bin sehr verzweifelt wie ich meinem Kind hier helfen kann….
2 Antworten
Der 13jahrige kann Zug fahren (es gibt bei der Bahn einen Begleitervice den man dazu buchen kann)
Der Vater holt erst Kind B und dann Kind A. Und am Sonntag bringt er Kind A zu dir und fährt Kind B nachhause.
Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst abholen und danach wieder zurückbringen. Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem der umgangsberechtigte Elternteil das Kind abholt, ist verpflichtet, das Kind rechtzeitig vorzubereiten (Koffer packen, Anziehen usw.).
Dann kommt A am Donnerstag zu ihm. Während der Fahrzeit, die er ja nicht will, kann er ihn ja zu dir bringen. Bzw dass A nach der Schule zu dir fährt und er sich noch während des Unterrichtsstunden auf den Weg macht. Summasumarum fehlen A dann nur 2,5 Stunden mit dem Papa.
Sonntags findet sich vielleicht die Regelung, dass er einmal mitfährt und das andere Mal während seiner Fahrzeit zu dir kommt. Oder Oma
Prinzipiell ja, nur wenn ich Freitag Nachmittag arbeiten muss klappt das leider nicht.
Sonntags hab ich jetzt die Vorgabe gemacht dass A nach dem gemeinsamen Abendessen zu mir kommt und der KV dann B heimbringt. Sollte es der KM dann zu spät werden kann sie ihm ja entgegen fahren. Ehrlich gesagt widerstrebt es mir dass wir uns alle umstellen müssen weil SIE weggezogen ist und hier ihre Ego-Schiene fährt :-(
Vielleicht kannst du deine Schichten so legen, dass es klappt, alternativ vielleicht bis der Vati wieder da ist zu nem Kumpel.
Sie pocht auf ihre Rechte und geht keinen Schritt auf den KV zu. Es ist ihr Recht. Ob es dem Umfang und dem Kind hilft, steht auf einem anderen Blatt
Dass das für dich natürlich auch Stress bedeutet ist klar. Wobei der KV froh sein kann, dass zumindest du ein Hirn und wohl den Kindes bzw der Kinder an den Tag legst.
Setz dich mit dem KV zusammen und findet gemeinsam eine Lösung bzw Lösungen die für euch zwei und die Kinder am erträglichsten sind.
Die KM von B wird sich keinen Millimeter auf den KV oder gar dich zugehen.
An deiner Stelle würde ich mit ihr keinerlei Kontakt haben bzw haben wollen. Das spielt ihr nur in die Karten und gibt weiter Kanonenfutter.
du kannst dein kind selbst die 3km zum vater bringen, nachdem kind b angekommen ist. wo ist da das problem? oder dein kind fährt allein die kurze strecke
Kind A ist schon ab Donnerstag beim Vater. Aber Sonntags habe ich den Umgang bereits von ursprünglich bis Montag auf Sonntag vorverlegt damit er nicht mitfahren muss. Allerdings ist das eine Notfall-Lösung denn hier geht ein Tag/Nacht Umgang beim Vater für Kind A nun verloren.
Leidtragende unter der Sturheit der KM von B ist am Ende Kind A dass entweder „tote Zeit“ absitzt oder den Umgang gekürzt bekommt.
Das kanns doch auch nicht sein ?! :-(