Höchstbietender will stornieren bei ebay?
Mahlzeit zusammen,
ich habe eine Auktion auf Ebay gehabt, die gestern um 11:13Uhr zuende war. Es gab viele Gebote, doch das höchste waren (Betrag wurde geändert) 56€ plus Versand.
Heute früh kurz vor 6 schreibt mich der Käufer an und bittet mich, das zu stornieren, da angeblich ein Kollege das getan hätte.
Zweierlei Dinge vorweg:
erstens: Ich würde das nicht stornieren wollen, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das ne Ausrede ist. Wie soll ein Kollege an sein Ebay rankommen usw?
zweitens: Ich will nur sichergehen, dass das Recht auf meiner Seite ist, bevor ich das Storno ablehne. Könnte ich in so einem Fall, falls er ne negative Bewertung schreibt, diese auch entfernen lassen? Er ist ja selbst schuld dran, oder?
Mir ist klar, dass hier ein Kaufvertrag besteht, will nur sichergehen, dass ich das so richtig im Kopf habe.
Grüße gehen raus
7 Antworten
Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.
Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:
Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)
Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:
Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Klicken: Nichtzahler ausschließen
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Und bevor Du fragst:
Nein, die Polizei ist für sowas nicht zuständig, das es hier um reines Zivilrecht handelt.
So einer macht dir nur Stress. Am Ende fängst du dir ne negative Bewertung ein. Klar, ist ärgerlich.
Gibt es nicht die Möglichkeit, die Ware dem Zweithöchstbietenden anzubieten? Ich meine, mal von dieser Option gehört zu haben.
Du bist im Recht, aber an deiner Stelle würde ich nicht auf`s Recht bestehen.
Ich habe gerade nachgesehen, Ja, mann kann es anderen Bietern ebenfalls anbieten. Nennt sich "Angebot an unterlegene Bieter machen" und findet man einfach auf der Seite von der fertigen Auktion
Eben wegen einer negativen Bewertung will ich mir das gut überlegen, weil ich bisher keine schlechte Bewertung habe
Natürlich ist das verbindlich, wenn du an einer Auktion teilnimmst.
Ein Rücktritt von der Versteigerung ist nicht möglich. Falls ein Käufer den Kaufpreis bei einer Auktion nicht bezahlt, dann ist ein rechtliches Vorgehen aber leider wegen dem grossen Aufwand und den damit verbundenen Kosten nicht sinnvoll.
Deswegen macht es wenig Sinn auf den Preis zu bestehen, wenn er nicht bezahlen möchte oder möchtest du wegen 56€ rechtliche Schritte einleiten
Rechtlich nicht vorgehen, aber weiso bietet man und will es dann doch nicht? Muss mir das gut überlegen usw
Das kann ich dir nicht sagen, vlt wollte er den Preis hochtreiben aus Spaß oder es war tatsächlich jemand anderes, klingt wie eine Ausrede, aber kann ja theoretisch dennoch die Wahrheit sein.Rechtliche Schritte bei dem Betrag wären lächerlich, da du den Anwalt bezahlen musst.Aber musst du selbst wissen, ich würde es wieder reinstellen oder an dem Zweitbietenden anbieten, vlt hat dieser 55€ geboten, dann wäre es nur 1€ Unterschied.
Du kannst natürlich auch bluffen, ihm schreiben das du auf den Kauf bestehst oder du leitest das an deinen Anwalt.
Nun, entweder hat der den Vertrag selbst geschlossen oder sein Kollege hat den Vertrag in Vertretung geschlossen.
Wenn es dem Kollegen dabei an Vertretungsmacht mangelte hast du evtl. Anspruch auf Schadensersatz, sofern dir ein Schaden entstanden sien sollte. Selbiges gülte bei Anfechtung wegen Irrtums (dann aber in anderem Ausmaß).
entweder hat der den Vertrag selbst geschlossen oder sein Kollege hat den vertrag in Vertretung geschlossen.
Spielt keine Rolle. Sein eBay Konto, seine Verantwortung.
Zu dem verstößt dieser gegen die AGBs, da man niemanden Zugang zum Konto geben darf und führt zur Sperre.
Du könntest ihm einen Kompromiss anbieten: du streichst sein Gebot entsprechend seiner Anforderung und im Gegenzug erstattet er dir die Differenz, wenn der Artikel billiger weg geht als sein Gebot bzw. der aktuelle Preis war.
Alles klar. Super antwort, sehe ich selten hier. Vielen Dank dir