Hochzeit im EU Ausland in Deutschland anerkennen lassen?

2 Antworten

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Es gibt keine "Anerkennung" einer Ehe durch andere Staaten. Eine Ehe wird nach dem nationalen Eherecht jenes Landes geschlossen, in dem Land du das Aufgebot bestellst und in dem die Eheschließung vorgenommen wird. Dann ist die Ehe gültig und ist automatisch in allen anderen Ländern gültig, bzw. wird durch Vorlage deiner Heiratsurkunde anerkannt. Du musst dann nicht mehr extra in einem anderen Land die Ehe "melden" oder "anerkennen" lassen. Auch wenn du in Frankreich einen Deutschen heiratest, musst du das nicht mehr in Deutschland melden, weder auf dem Standesamt, noch auf einem deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft. Du heiratest in Frankreich nach französischem Eherecht einen Mann, egal welcher Nationalität der Mann ist. Dafür bekommt ihr Ehe-Dokumente, diese Dokumente sind weltweit anerkannt. Solltet ihr auf irgendeiner Behörde einmal die Heiratsurkunde vorlegen müssen (z.B. bei Eintragung von Kindern, die in einem anderen Land geboren wurden), so muss die Heiratsurkunde meistens in "amtlich beglaubigter" Übersetzung vorliegen. (Denn außer dem "Eherecht" müsst ihr auch noch das damit zusammenhängende "Namensrecht" und "Staatsangehörigkeitsrecht der Kinder" beachten, aber dies zu erläutern, würde jetzt zu weit führen und ist auch nicht Teil deiner Frage).

Ihr müsst nur später bei eventuellen Streitigkeiten (Scheidung, Kinderecht, Erbschaftsangelegenheiten) beachten, in welchem Land die Anträge gestellt werder können. Da dein Mann Deutscher ist, können bestimmte Verwaltungsakte dann auch in Deutschland vorgenommen werden, wenn die Ehe-Urkunde in amtlich beglaubigter Übersetzung vorliegt. Aber darüber können euch die französischen und die deutschen Standesämter konkreter Auskunft geben. Auch die französische Botschaft in Berlin und die deutsche Botschaft in Paris haben auf ihren Webseiten Informationen zur binationalen Eheschließung.


laura72000 
Beitragsersteller
 25.05.2011, 20:24

Danke. Das hat mir geholfen!

Auf die Botschaft gehen


laura72000 
Beitragsersteller
 25.05.2011, 17:13

Im Internet kann ich diese Info nicht 100%ig finden. Und die Botschaft konnte das nicht beantworten. Aber ich vermute, Du weisst es mit Sicherheit?

charmingwolf  25.05.2011, 17:17
@laura72000

Du kann´s so Heiraten ohne Problem, nur deine Heirat ist dann nicht in D. Registriert. Mit dem Familien Buch zu Botschaft gehen

SetzKuss  25.05.2011, 18:48
@charmingwolf

Das war einmal mit der "Botschaft". Die Botschaften haben heutzutage nichts mehr mit Eheschließungen zu tun. Und man muss eine in Frankreich geschlossene Ehe auch nicht in Deutschland oder auf der Botschaft "registrieren" lassen. Die Ehe wird automatisch von ausländischen Behörden anerkannt, wenn die Heiratsurkunde in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt wird. Aber dazu muss man sich nirgends vorher "registrieren" lassen. Es genügt, wenn man die Heiratsurkunde in dem Moment vorlegt, wo sie von einer ausländischen Behörde verlangt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Anmeldung eines Wohnsitzes in einem anderen Land, bei Eintragung von Kindern, die in einem anderen Land geboren wurden, bei bilateralen Erbschaftsangelegenheiten, usw ...

charmingwolf  25.05.2011, 19:26
@charmingwolf

Botschafter und Konsuln von Frankreich die Aufgaben eines Offiziers der standesamtlichen innerhalb der Grenzen durch die Gesetzgebung des Landes, wo sie akkreditiert sind vorgeschrieben. sind berechtigt, Ehen solemnize, eine solche Genehmigung ist in den meisten Ländern, begrenzt auf Ehen zwischen Angehörigen Französisch. So am häufigsten, wenn ein Ehegatte kein Französisch nationalen, muss die Ehe vor dem lokalen Behörden gefeiertDie Ehe kann dann in den Registern des Personenstandes durch konsularische Botschafter oder Konsul von Frankreich örtlich zuständigen transkribiert werden. . In allen Fällen sollten Ehegatten die Ehe Schließer vor, mit der Botschaft oder dem Konsulat von Frankreich örtlich zuständigen für alle relevanten Informationen und führt die notwendigen Formalitäten, insbesondere die Veröffentlichung des Aufgebots. Diese Formalität ist erforderlich für die Heirat eines Französisch Bürger im Ausland. Nach der Veröffentlichung des Aufgebots, in Abwesenheit von Opposition und wenn die Ehe erfüllt die grundlegenden Voraussetzungen Botschaft Satz von unserem BGB, der oder dem Konsulat von Frankreich an Ehepartner Problem seine Forderung an die Französisch eine "Bescheinigung über die Fähigkeit, zu heiraten." : Das Protokoll wird für den Antrag auf Bescheinigung der Ehe zu enthalten in der Regel die folgenden Unterlagen einzureichen: • geschickt durch die Botschaft oder das Konsulat, abgeschlossen • ) eine Kopie der Geburtsurkunde von jeder Ehegatte älter als 3 Monate (6 Monate, wenn das Dokument an die Ausländer mit seiner Übersetzung und Beglaubigung oder Apostille falls ausgestellt) • Nachweis der Staatsangehörigkeit Französisch • Nachweis der Wohn-oder Aufenthaltsort ). Andere Dokumente können auf die besondere Situation eines oder Ehegatte (n) angefordert werden je. . Darüber hinaus diplomatische oder konsularische Vertreter können die Ehegatten fahren Sie mit der Anhörung der künftigen Ehegatten oder, entweder während der Veröffentlichung des Aufgebots, oder bei der Erteilung der Bescheinigung über die Kapazität, zu heiraten, oder wenn gewünscht Transkription Ehe durch eine nationale Französisch. . Die Transkription der Ehe Datensätze in der konsularischen durch die Ausgabe einer Familie Buch begleitet.

Date de mise à jour : 08/02/2011 Datum der Aktualisierung: 2011.08.02 diplomatie.gouv.fr/...etranger...etrangers.../les-mariages-etranger_28622.html -

SetzKuss  25.05.2011, 19:47
@charmingwolf

Erst wenn ich später vielleicht nach Deutschland ziehe und von den deutschen Behörden etwas erwarte, dann muss ich selbstverständlich meine Dokumente (auch die Heiratsurkunde) vorlegen. Aber die deutschen Behörden haben diese Ehe nicht "anzuerkennen". Die Ehe ist rechtsgültig anerkannt und registriert durch den französischen Standesbeamten. Daran kann auch eine deutsche Behörde nichts rütteln (wenn alle Dokumente vorliegen und nicht erst "nachgeforscht" werden muss).

SetzKuss  25.05.2011, 19:52
@SetzKuss

Ja, vielleicht hast du Probleme bei "Nachforschungen" der deutschen Behörden gehabt (vielleicht weil deine Dokumente nicht gleich vollständig nachweisbar den deutschen Behörden vorlagen), aber niemand hat dich dazu verpflichtet, eine in Frankreich geschlossene Ehe irgendwo in Deutschland "registrieren" zu lassen. Wenn ein bilaterales Ehepaar, das in Frankreich heiratet, nach der Heirat von Frankreich* nach Deutschland zieht, kann es natürlich vorkommen, dass deutsche Behörden die Heiratsurkunde (in amtlich beglaubigter Übersetzung) sehen wollen, aber das geschieht doch erst in dem Moment, in dem das Ehepaar oder einer der beiden Ehepartner "etwas von einer deutschen Behörde erwartet". Dazu muss man sich doch nicht *vorher "registrieren". Bei welcher deutschen Behörde soll man denn eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen oder registrieren lassen? Diese Behörde gibt es nicht. Wir leben doch nicht in der DDR "Nachforschungen" der deutschen Behörden sind doch nur dann notwendig, wenn du einer Behörde bei Bedarf nicht die Urkunde in beglaubigter Kopie und Übersetzung vorlegen kannst. Wenn alle Dokumente "bei Bedarf" vorliegen, sind auch keine "Nachforschungen" nötig. Jedenfalls ist das kein Grund, bei einer Eheschließung mit einem Deutschen in Frankreich sofort irgendeine deutsche Behörde über diese Ehe zu informieren. Deutschland erkennt diese Ehe automatisch an; die Heiratsurkunde muss den deutschen Behörden erst vorgelegt werden, wenn sie später wegen irgendwelcher anderer Angelegenheiten von deutschen Behörden verlangt werden. Aber erst, wenn die beiden oder einer der Ehepartner nach Deutschland ziehen; nicht schon beim Abschluss der Ehe in Frankreich und wenn sie weiterhin in Frankreich wohnen. Momentan heißt die Frage doch nur: "Muss ich meine in Frankreich mit einem Deutschen geschlossene Ehe außerdem noch in Deutschland "registrieren" und anerkennen lassen?" Und darauf ist die klare Antwort: N E I N !

SetzKuss  25.05.2011, 20:10
@charmingwolf

Charmingwolf, deine Hinweise sind für die Fragerin nicht zutreffend und absolut ungültig, was du hier in unleserlichem und unverständlichem Deutsch schreibst. Was soll die Fragerin denn damit anfangen? Denn die von dir zitierten Bestimmungen betreffen nur Franzosen, die im Ausland heiraten. Aber unsere Fragerin heiratet in Frankreich. Das ist eine vollkommen andere Frage! Denn die Frage lautet nicht: "Muss ich als Französin eine im Ausland geschlossene Ehe in Frankreich oder auf einem französischen Konsulat melden?" sondern: "Muss ich eine in Frankreich geschlossene Ehe in Deutschland oder auf einem deutschen Konsulat melden?"

Du wirfst hier viele Dinge durcheinander. Lies dir die Frage der Fragerin noch einmal richtig durch. Du hast die Frage völlig falsch verstanden. Mit deinen verwirrenden Antworten bringst du alles durcheinander.

charmingwolf  25.05.2011, 20:26
@SetzKuss

Wenn du meinst. Ich weiß nur Trost Vollständigen Papieren und Übersetzung bin ich Gefragt worden ob ich sicher bin das ich Verheiratet bin. Und das von D. Behörden, da nirgend wo eine Eintragung ist, da das meine Aufgabe war alles zu melden schon in Fr.