Hochdruckreiniger als Geschäft verwenden?
Da ich erst 14 bin wollte ich fragen ob ich theoretisch den Hochdruckreiniger von meinem Vater nehmen könnte (Ja, ich habe das schon öfters gemacht) und z. B. die Einfahrt von Leuten reinige.
Würde das Finanzamt Stress machen wegen Steuern, GmbH (Ist ja aus Gewinnerzielung) oder wäre das eher eine Grauzone und eine Frage der Seriosität?
Wäre nett würde ich da Hilfe bekommen.
Lg, M0333
2 Antworten
Als dein Vater würde ich dir Stress machen, wenn du ohne meine Erlaubnis regelm. meinen Kram verwendest um Geld zu verdienen. Weil der Hochdruckreiniger nutzt sich auch ab, braucht ab und zu Ersatzteile/Reparaturen etc.
Und als nächstes wird wie in dem anderen Posting schon erwähnt Finanzamt, Berufsgenossenschaft & Co. vor der Tür stehen.
notting
Natürlich würde ich das ja mit der Absprache mit meinem Vater machen.
Das ist natürlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist hier der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Viel Erfolg!