Hitler Gruß,strafbar auch ohne die 2 Worte?Mutter reagiert über?

malteabc  24.05.2024, 18:36

Verstehe hier nicht, wofür du dich entschuldigt hast? Kannst du das mal erläutern?

Klee123846 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 21:08

Die Lehrerin meinte,ich soll mich dafür entschuldigen,dass ich behauptet hätte,das er einen Hitlergruß gemacht hätte,obwohl er nicht die Worte dazu gesagt hat.

8 Antworten

Ich verstehe die Lehrerin absolut nicht... Aus welchem Grund genau solltest du dich entschuldigen? Eigentlich wäre ja erst mal die Lehrerin am Zug gewesen, das Ganze aufzuklären. Dann hätte Sie oder Kollegen auch noch einmal neutral schauen können, was nun wie interpretiert werden könnte, was Rechtsprechung hergibt und ob du z.B. schuldhaft falsch verdächtigt hast. Ich würde erst mal auch davon ausgehen, dass bereits die Geste als Hitlergruß gesehen werden kann - laut Wikipedia war es zu den damaligen Zeiten auch so.

Dass Eltern manchmal abstreiten, was ihre Kinder getan haben sollen, ist doch allgemein bekannt... und der Schüler hat ja anscheinend auch keine Konsequenzen bekommen, weder durch Eltern noch durch Lehrerin? Selbst wenn die Lehrerin eine Bestrafung, ein Gespräch oder ähnliches gegeben hätte, wäre es an ihr, sich zu entschuldigen. Was hast du damit zu tun, was sollst du falsch gemacht haben?

Wenn der Für mich liest sich dein Text erst mal so, dass die Lehrerin quasi nur Bote für die Nachrichten gespielt hat... und nach der Empörung der anderen Eltern wollte sie, dass du dich entschuldigst?

Vielleicht bin ich zu "altmodisch", aber ich sehe in einem Hitlergruß alleine von Kindern noch keine zwingenden schadhaften Neigungen, nicht mal eine zwingende rechte Gesinnung. Und diesen Fakt würde ich nicht überbewerten. Es ist trotzdem richtig, klarzustellen, dass das eine Straftat ist und damit nicht zu spaßen ist: Man sollte - übertragen gesprochen - auch nicht mit Feuer spielen (Kinder/Jugendliche tun es trotzdem gerne).

Ein Hitlergruß ist auch ohne Worte ein Hitlergruß.

Und das du dich entschuldigen musstest, finde ich nicht ok.

Aber bei meinem Sohn war auch mal eine Situation, bei der er sich entschuldigen musste, obwohl er nichts falsch gemacht hat. Er wollte damals nur nicht, das wir mit der Schule reden.

Also, du hast nichts falsch gemacht und die Entschuldigung war nicht gerechtfertigt, aus meiner Sicht. Es wäre bei dir noch zu überlegen, ob du mit dem Vertrauenslehrer sprichst, damit dem Jungen gesagt wird, was seine Handlung eigentlich bedeutet, sonst macht er sie bei der nächsten Gelegenheit wieder.

Grundsätzlich denke ich, er wusste nicht, was er da macht, und hat es eine Art Stinkefinger gesehen. Daher sollte man ihn aufklären, da die Eltern ja anscheinend nicht dazu in der Lage sind.

Also ich finde ein Hitler Gruß ist ein Hitler Gruß auch ohne Worte. Ich finde du hättest doch nicht entschuldigen müssen aber ich verstehe es auch wenn du das gemacht hast weil du keinen Streit möchtest. In diesem Fall bin ich auf der Seite deiner Mutter. Und dir falls du auch der gleichen Meinung bist. Ich finde es nicht gut von den anderen Eltern und der Lehrerin. Ich weiß nicht ob es Strafbar ist. Aber es muss auf jeden Fall konsequentzen für den Jungen geben!


Klee123846 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 07:17

Dankeschön,für deine Antwort.Ich habe mich echt unfair behandelt gefühlt.

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Das ist natürlich trotzdem strafbar. Ich hätte dem und der Lehrerin mal so was meine Meinung gesagt.

Ein 5. Klässler ist in der Regel noch nicht 14, weshalb keine ernstzunehmende Strafe erwartet werden kann.

Wenn der Freund nach dem 18.05.2011 geboren wurde, ist es schlicht egal!

an sonsten: natürlich ist das strafbar. Die Eltern sind hier aber auch ein wenig sagen wir doppelmoralisch unterwegs. "Unser sohn macht so was schlimmes niemals" und "das ist doch nicht so schlimm" schließen sich hier gegenseitig aus.

Natürlich ist so was übel. Aber ob ich das zur Anzeige bringen würde? eher weniger. Nicht etwa weil ich der Ansicht bin, es sei nicht so schlimm, sondern ganz einfach weil ich verstanden habe, dass es nichts bringt!

für den Hitlergruß drohen bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe. Ich kann mir kaum einen Fall vorstellen, wo das volle Strafmaß ausgeschöpft würde. und selbst wenn, habe ich das leise gefühl, dass das alleine an der Gesinnung der betreffenden Person nichts ändern würde.