Hintereinander abbiegen?

1 Antwort

§ 9 Absatz 4 Satz 2 StVO:

Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Hier muss hintereinander abgebogen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO