Hindert aufenthalt in der Psychiatrie einen an der Ausbildung zum Polizisten?
Fallbeispiel:
Jemand will sich umbringen und hatte Depressionen. Er wurde freiwillig in eine psychiatrie eingewiesen für 2 Wochen und durchlief auch nach diesen aufenthalt psychologische Behandlung. Der psychologe erklärt ihn als "erfolgreich behandelt"
Wäre diese Vergangenheit ein Ausschlusskriterium für die Ausbildung bei der Polizei mittlerer Dienst?
1 Antwort
Bei "erfolgreich behandelt" sollte das eigentlich kein Ausschlusskriterium sein.
Rein praktisch kann es sogar von Vorteil sein, und einen psychisch gestärkt und erfahrener gemacht haben, so etwas überstanden zu haben.
Ganz genau findet sich das aber sicher nur in den "Zulassungsbedingungen", für die Ausbildung der Polizei.