Heizung erneuern?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt kann die Wohnungseigentümerin nur dann eine Brennwertheizung einbauen lassen, wenn 2/3 der restlichen Eigentümer zustimmen und ebenfalls die Heizungsanlagen sanieren wollen.

Andernfalls ist der gemeinsam genutzte Schornstein "Gemeinschaftseigentum" und somit dürfen die restlichen Eigentümer nicht gezwungen werden, ebenfalls zu sanieren.

In dem Fall greift die Sonderregelung innerhalb des EEG, daß auch weiterhin Heizwertgeräte in den einzelnen Wohneinheiten neu eingebaut werden dürfen, da die gemeinsam genutze Abgasanlage mehrere Eigentumsverhältnisse touchiert.

Ist die Eigentümerin ebenfalls die Eigentümerin des ganzen Gebäudes, dann kann sie entscheiden was sie will....ansonsten braucht sie immer eine 2/3 Mehrheit in der Eigentümervollversammlung um wesentliche Änderung der Haustechnik durchführen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 25Jahre+ Berufserfahrung,SHK-Meister seit 2001

h1350 
Beitragsersteller
 13.08.2023, 09:22

vielen Dank für Ihre Antwort

1
h1350 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 21:11

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

2/3 der Eigentümer sind dafür, die Heizungen auszuwechseln. Deren Heizungen sind auch sehr alt.Unser Kessel ist nicht so alt. Deshalb frage ich mich, ob wir einen Teil von unseren Kosten für die neue Heizung von den Rücklagen nehmen dürften oder ein Recht auf eine Entschädigung durch die anderen Eigentümer hätten?

0
docgrizzly  13.08.2023, 02:49
@h1350

Wie Rücklagen Verwendung finden müßte Ihre Satzung darlegen, andernfalls empfehle ich einen Juristen zu konsultieren.

Es sieht danach aus, als wären sie somit Überstimmt und somit ebenfalls in der Pflicht mitzuziehen.

0