Heizkostenabrechnung Hausdurchschnitt angeben?

1 Antwort

Schwerpunkt der Heizkostenverordnung ist die Aufteilung der Kosten, die für den Verbrauch von Wärme durch die Heizung sowie den Verbrauch von Warmwasser angefallen sind. Grundsätzlich besteht die Regelung, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Der Rest der Kosten ist laut HKVO anteilig zur Fläche zu berechnen, die der Mieter bewohnt oder nutzt.

Setze bei der Berechnung 70% der Kosten verbrauchsabhängig fest. Dadurch wird der bewusste Mieter höchstwahrscheinlich eine wirklich satte Nachzahlung zu leisten haben.

Aufgrund dieser Nachzahlung erhöhst du die künftig zu zahlende monatliche Pauschale auf die Heizkosten. Dabei ruhig um bis zu 10 € höher ansetzen als er bislang durchschnittlich im Monat verbraucht hat. Als Begründung kann man die aktuell stark steigenden Energiepreise hernehmen.

Lege der Abrechnung eine Broschüre über sparsames Heizen bei. Diese Broschüren bekommst du bei jedem Energieversorger.

Alles andere solltest du unterlassen. Das kommt rüber wie ein erhobener Zeigefinger und das steht dir als Vermieter einfach nicht zu.


Schlaul1 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 22:48

70/30 machen wir schon viele Jahre, danke für die ausführliche Antwort. Ich glaube denen ist gar nicht bewusst wie VIEL mehr die für Heizung verbrauchen, als 2 Personenhaushalt 3x so viel wie ein 4 Personenhaushalt.