heißt es "vollfunktionsfähig" oder voll funktionssfähig?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

das sin 2 wörter. also getrennt

Beide Schreibweisen sind falsch! Richtig wäre: voll funktionsfähig (nur ein -s-).

Gar nicht. Funktionsfähig ist uneingeschränkt, also 'voll' oder 'total'. Das ist wie mit dem Halteverbot. Halteverbot ist ausreichend. Es kann eingeschränkt werden. Voll oder gefüllt ist auf eine Menge/Füllzustand bezogen.

Wenn funktionsfähig nicht voll funktionsfähig wäre, wäre es nicht funktionsfähig, also nur eingeschränkt funktionsfähig.

Verwende diesen Begriff bei ePay lieber nicht.