Heißt dieser Satz dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt?

4 Antworten

Nein, heißt es nicht. Mehr "WENN ein Titel vorliegt, könnten wir...."

Nein, das heißt es nicht.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Noch nicht.

Zunächst muss das Gericht einmal einen Exekutionstitel erlassen bzw. damit den Antrag des Widerparts auf Zwangsvollstreckung bewilligen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten