Heißt dieser Satz dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt?
Heißt dieser Satz dass schon ein Titel für Vollstreckung vorliegt oder noch nicht?
Titulierung der Forderung gegen Sie vorausgesetzt, könnten wir den Gerichtsvollzieher mit dieser Vollstreckungsmaßnahme beauftragen..“
4 Antworten
Nein, heißt es nicht. Mehr "WENN ein Titel vorliegt, könnten wir...."
Nein.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schulden, Bank, Konto & Kreditkarten, Geld & Bezahlung
Nein, das heißt es nicht.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Noch nicht.
Zunächst muss das Gericht einmal einen Exekutionstitel erlassen bzw. damit den Antrag des Widerparts auf Zwangsvollstreckung bewilligen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten