Bafög Hilfe habe Angst?

2 Antworten

Nein, Schmerzensgeld ist ein Ausgleich von einen Schaden und wird nicht als Vermögen oder Einkommen angesehen.

Gib es aber einfach an, dann umgehst du direkt doofe Frage und Schriftverkehr nur den Amt.

Ich würde es einreichen. Damit das Amt das vorab prüfen kann. Da macht man nichts falsch. Da können sie dir auch nicht ans "Bein pinkeln". Spätestens zum 2. Antrag muss man das eh machen. Dann ist es Pflicht.