Hei leute habe heute mein mofa bekommen habe betriebserlaubnis und zettel vom tüv wo sehe ich das der roller 25er papiere hat?

2 Antworten

Der gedrosselte Roller ist erst dann rechtlich ein Mofa, wenn man mit der ABE des Rolles (ggf auch COC bei ausländischer Marke) UND der Änderungsabnahme des TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS... zur Zulassungsstelle war und die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis als Mofa erteilt hat.

(I.d.R. kopieren die den "Eintragungsvorschlag" des Prüfingenieurs und heften diesen gesiegelt an die ABE)

Das reine Mitführen der bestätigten Änderungsabnahme oder gar nur des Teilegutachtens für die Drossel reicht NICHT

Im Teilegutachten des Drosselsatzes steht auf erster Seite sinngemäß " ... Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn nach der Änderungs unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur durchgeführt wird ..."

In der Änderungsabnahmebestätigung nach §19(4) des TÜV / DEKRA /GTÜ steht bei Änderungen der Fahrzeugart / Fahrerlaubnisrelevanz immer die Auflage "Die Fahrzeugpapiere sind unverzüglich berichtigen zu lassen"

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Der Hintergrund ist folgernder:

Es kann nur eine Betriebserlaubnis geben.

Würde die ABE für den Roller gelten und gleichzeitig auch die Änderungsabnahme der Prüforganisation als Betriebserlaubnis, so könnte morgens der/die 15 jährige damit als Mofa zur Schule fahren und abends der Papa, der eine Fahrerlaubnis hat als Roller 45 damit zur Nachtschicht fahren.

Das ist ausgeschlossen, das Teil ist entweder ein Roller oder ein Mofa und das was in der original ABE steht ist maßgeblich.

Enthält der Abdruck der ABE / COC keine Änderung die durch das StVA abgesiegelt wurde, ist es immer noch rechtlich ein Roller / Kleinkraftrad 45 km/h. 

Hat die ABE / COC ein engeklebtes / angeheftetes Datenteil, das durch das StVA abgesiegelt wurde, gelten die geänderteten Daten.

Die Betriebserlaubniserteilung durch das StVA kostet bei Änderung Roller zum Mofa /und umgekehrt) knapp 5 EUR

Der "Zettel" ist ein gelbes oder rotes TÜV-Gutachten?

Um ein Kennzeichen zu erhalten gehst Du, bzw. ein Elternteil zur Versicherung eurer Wahl.
Es wird der Ausweis, Betriebserlaubnis, Gutachten und Bargeld benötigt.

Wenn Du fährst, musst Du Prüfbescheinigung, Betriebserlaubnis, Gutachten und Versicherungsnachweis mitführen.