Hayman?

J4GDTIGER  08.07.2024, 12:46

Sagt man euch das nicht in der BBS?

Hayman18 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 13:31

Nein noch nicht

1 Antwort

Wenn du während deiner Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement in jedem Ausbildungsjahr zwei Fünfen (ungenügende Leistungen) hast, könnte dies unter Umständen zu Problemen führen. Normalerweise gibt es bei Ausbildungen eine Regelung, dass eine bestimmte Anzahl an ungenügenden Leistungen zur Nichtbestehens des Ausbildungsabschnitts oder sogar zum Abbruch der gesamten Ausbildung führen kann.

Hier sind die möglichen Szenarien:

1. Nichtbestehen des Ausbildungsabschnitts: Manche Ausbildungen erlauben es, dass ein Ausbildungsabschnitt wiederholt werden kann, wenn bestimmte Bedingungen (wie das Nichtbestehen durch zu viele ungenügende Leistungen) erfüllt sind. Du müsstest dann das betreffende Ausbildungsjahr wiederholen.

2. Abbruch der gesamten Ausbildung: Wenn die Ausbildungsordnung vorsieht, dass eine bestimmte Anzahl von ungenügenden Leistungen zum Abbruch der gesamten Ausbildung führt, könntest du gegebenenfalls die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen.

Es ist wichtig, dass du dich genau über die Ausbildungsordnung informierst, die für deine spezifische Ausbildung gilt. Diese Informationen sollten in deinem Ausbildungsvertrag, der Ausbildungsordnung oder den Richtlinien deines Ausbildungsbetriebs enthalten sein. Zusätzlich kann es hilfreich sein, mit deinem Ausbilder oder den Verantwortlichen in deiner Berufsschule über deine Situation zu sprechen, um mögliche Konsequenzen und Optionen zu klären.

Woher ich das weiß:Hobby