Hausverbot am Reitverein?

5 Antworten

Du solltest möglicherweise nochmal Kontakt zu denen aufsuchen und ihnen das ganze aus deiner Sicht erklären


Xanke133 
Beitragsersteller
 18.07.2022, 13:17

Habe ich, die wollen aber keine andere Meinung hören und antworten leider nicht darauf

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Reinkanation  18.07.2022, 13:19
@Xanke133

Wass war denn dass wass sie als schlecht reden bezeichnen die Preise. Wenn ja dann ist der Verein keiner den man unterstützen sollte

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Xanke133 
Beitragsersteller
 18.07.2022, 14:51
@Reinkanation

Kann ich nicht sagen. Angeblich wurde von verschiedenen Seiten berichtet, dass ich den Verein schlecht mache und aus diesem Grund wurde mir Hausverbot erteilt. Mehr weiß ich nicht, da ich ja nicht erhört wurde und somit auch keine Stellung dazu nehmen konnte

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Reinkanation  18.07.2022, 15:20
@Xanke133

An deiner Stelle würde ich denen jetzt einfach zeigen wass Schlechtreden heißt. Drucke Flyer in denen du schreibst dass der gesamte verein überteuert und kritikfähig ist, schreibe mit diversen Fakeacounts unzählige Rezensionen in dem du dass ebenfalls erwähnst etc

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Baroque  18.07.2022, 16:39
@Reinkanation

Wenn man eine Verleumdungsklage mit allem drum und dran an der Backe haben möchte und das auch noch berechtigt, dann kann man so eine Aktion natürlich machen.

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Xanke133 
Beitragsersteller
 20.07.2022, 17:38
@Reinkanation

Kritikfähig sind sie ja nicht. Problem ist wahrscheinlich, dass ich das Tierwohl meines Pferdes höher bewerte als sie

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Reinkanation  20.07.2022, 18:55
@Xanke133

Ja, dann erzähle halt überall dass du dein da auf grund derer bewertung des Tierwohls rausgenommen hast

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Die können das leider erteilen. Ist ja deren hausrecht. Bedarf keinen besonderen Grund

https://vereine-stiftungen.de/aktuelles/hausverbot-fuer-vereinsmitglieder vllt hilft das etwas weiter, aber den Klageweg wirst du ja vermutlich wohl eher nicht beschreiten wollen...


Xanke133 
Beitragsersteller
 20.07.2022, 17:36

Ne. Das sind die mir nicht wert.

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Das Hausverbot und die Kündigungsmodalitäten sind zwei verschiedene Schuhe. Du kannst erst aus dem Verein ausscheiden, wenn die entsprechende vertraglich vereinbarte Frist eingehalten wurde.

Wenn du aber wegen Fehlverhalten ein Hausverbot bekommst, dann darfst du das Gelände natürlich nicht betreten, auch dann nicht wenn du noch Mitglied bist.

Zur Wahrung des Betriebsfriedens kann dieses durchaus erfolgen. Je nach dem, was über Deine Beschwerden erzählt wird, ist es auch zu Deiner Sicherheit. Gerade in der Vereinsarbeit ist viel Herzblut vorhanden. Hier kochen auch Gemüter schon mal über.

Wärst Du bei uns, hättest Du schon Post vom Anwalt.

Jeder kann im Zweifel sich bei mir beschweren, tragen mir jedoch dritte Externe Beschwerden zu werde ich schnell richtig böse.


Xanke133 
Beitragsersteller
 20.07.2022, 17:36

Dann kann ich ja froh sein, dass ich nicht bei euch im Verein bin. Wenn immer nur eine Seite gehört wird.

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StRiW  20.07.2022, 17:41
@Xanke133

Ich höre mir beide Seiten an. Jedoch recht schnell über Anwalt. Weil ich keinen Bock auf der hat, die hat gesagt.

Man muss sich nicht in die Panne hauen/ lassen

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