Hausverbot am Reitverein?
Hallo. Mein Pferd stand Jahre lang am Reitverein. Jetzt vor kurzem habe ich den Stall gewechselt, da die Miete zu hoch wurde und die Unterstellung meines Pferdes mir nicht mehr zu sagte. Trotzdem bin ich immer noch Mitglied des Vereins.
Vor kurzen wurde mir Hausverbot erteilt, da ich angeblich schlecht über den Verein rede. Mit mir wurde kein persönliches Gespräch darüber geführt.
ich habe eine fristlose Vereinskündigung eingereicht, die mir zum Ende Jahres bestätigt wurde. (Aufgrund der Vereinsstatuten)
Nun meine Frage. Ist das Rechtens, dass der Verein mir meine Trainingsmöglichkeiten verwehrt, ich aber trotzdem nicht ehr aus den Verein entlassen werden?
Zur Mitgliederversammlung sowie, wenn Helfer für Veranstaltungen gesucht werden, werde ich mit angeschrieben??
5 Antworten
Du solltest möglicherweise nochmal Kontakt zu denen aufsuchen und ihnen das ganze aus deiner Sicht erklären
Wass war denn dass wass sie als schlecht reden bezeichnen die Preise. Wenn ja dann ist der Verein keiner den man unterstützen sollte
Kann ich nicht sagen. Angeblich wurde von verschiedenen Seiten berichtet, dass ich den Verein schlecht mache und aus diesem Grund wurde mir Hausverbot erteilt. Mehr weiß ich nicht, da ich ja nicht erhört wurde und somit auch keine Stellung dazu nehmen konnte
An deiner Stelle würde ich denen jetzt einfach zeigen wass Schlechtreden heißt. Drucke Flyer in denen du schreibst dass der gesamte verein überteuert und kritikfähig ist, schreibe mit diversen Fakeacounts unzählige Rezensionen in dem du dass ebenfalls erwähnst etc
Wenn man eine Verleumdungsklage mit allem drum und dran an der Backe haben möchte und das auch noch berechtigt, dann kann man so eine Aktion natürlich machen.
Kritikfähig sind sie ja nicht. Problem ist wahrscheinlich, dass ich das Tierwohl meines Pferdes höher bewerte als sie
Ja, dann erzähle halt überall dass du dein da auf grund derer bewertung des Tierwohls rausgenommen hast
Die können das leider erteilen. Ist ja deren hausrecht. Bedarf keinen besonderen Grund
https://vereine-stiftungen.de/aktuelles/hausverbot-fuer-vereinsmitglieder vllt hilft das etwas weiter, aber den Klageweg wirst du ja vermutlich wohl eher nicht beschreiten wollen...
Das Hausverbot und die Kündigungsmodalitäten sind zwei verschiedene Schuhe. Du kannst erst aus dem Verein ausscheiden, wenn die entsprechende vertraglich vereinbarte Frist eingehalten wurde.
Wenn du aber wegen Fehlverhalten ein Hausverbot bekommst, dann darfst du das Gelände natürlich nicht betreten, auch dann nicht wenn du noch Mitglied bist.
Zur Wahrung des Betriebsfriedens kann dieses durchaus erfolgen. Je nach dem, was über Deine Beschwerden erzählt wird, ist es auch zu Deiner Sicherheit. Gerade in der Vereinsarbeit ist viel Herzblut vorhanden. Hier kochen auch Gemüter schon mal über.
Wärst Du bei uns, hättest Du schon Post vom Anwalt.
Jeder kann im Zweifel sich bei mir beschweren, tragen mir jedoch dritte Externe Beschwerden zu werde ich schnell richtig böse.
Dann kann ich ja froh sein, dass ich nicht bei euch im Verein bin. Wenn immer nur eine Seite gehört wird.
Habe ich, die wollen aber keine andere Meinung hören und antworten leider nicht darauf