Hausordnung oder Gesetz?

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Das Gesetz besagt nichts, dass regelt im Zweifel nur die Mindestzeiten der Nachtruhe. Darüberhinausgehende Regelungen sind privatrechtlich in der Regel möglich. Soweit dem keine zwingend vorgehenden gesetzlichen Vorgaben entgegen stehen, gilt dann die Hausordnung.

Deren Wirksamkeit (unzulässige Benachteiligung des Mieters?) müssten im Einzelfall die Juristen prüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das Gesetz geht immer vor.

Kein Vertrag, dessen AGB´s oder eben eine Hausordnung können das einschränken. Derartige Verträge sind nichtig.


HerrKrueger 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 21:55

Der Meinung bin ich auch, aber im Fall der zb Verlängerung der Ruhezeiten soll der Unterschriebene Hausregel-Vertrag gültig sein weil er die Mitmieter nicht gesetzlich benachteiligt.

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Artus01  07.03.2022, 07:42
@HerrKrueger

Das ist auch richtig. Das Gesetz gibt einen Mindestrahmen vor. Nimm als Beispiel die Mittagsruhe die es in vielen Mietverträgen ja auch gibt. Gibt es kein Gesetz darüber kann die Dauer frei festgelegt werden. Besagt ein Gesetz aber das Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr geht, so kann sie auf 12 bis 15 Uhr festgelegt werden, nicht jedoch auf 14 bis 15 Uhr.

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Die Hausordnung ist bei Unterschrift des Mietvertrages anerkannt worden. Die gilt