Hausfriedensbruch Deutschland?

6 Antworten

Wenn die Badeanstalt (oder auch ein Geschäft oder zB ein Einkaufscenter) nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist, dann ist darin der Wille des Berechtigten zu erkennen, dass der Aufenthalt nur zu diesen bestimmten Zeiten gestattet ist. Ist man ausserhalb dieser Zeiten dort, liegt darin bereits Hausfriedensbruch vor. Wie man in das Bad etc. gekommen ist, von aussen oder durch drinnenbleiben spielt dabei keine Rolle.

Eine Aufforderung des Berechtigten zum Verlassen bedarf es dann nicht, denn diese Aufforderung ist nur dann nötig (Hausrecht), wenn man sich bis zur Aufforderung dort berechtigt aufgehalten hat. Das ist aber bei einem Aufenthalt nach Schlusszeit nicht der Fall.

Dazu kommt der 265a StGB

Hausfridensbruch wird das erst, wenn du das Gelände auf Aufforderung hin nicht verlässt.

So ist es aber möglicherweise Leistungserschleichung, weil du das Bad außerhalb der Öffnungszeiten benutzt. Einzelheiten sind meist in der örtlichen Schwimmbadsatzung geregelt.

In den Knast kommst du dafür aber nicht. Das ist wirklich eine Kleinigkeit, wenn da nichts kaputtgemacht oder vermüllt wird.

Für das Erschleichen von Leistungen können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden

Da wirst Du wohl 9 Monate Gefängnis bekommen.


martineos 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 13:47

Wie realistisch ist es bei so einer Tat mit einer Gefängnisstrafe bestraft zu werden?

0
martineos 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 13:51
@Spiritoso

Angenommen Eintritt wird bezahlt dann erst versteckt, wie wird es dann gehandelt

0

Ja, natürlich. Du hast es selbst gesagt. Es bleibt ein Hausfriedensbruch. Du möchtest ja auch nicht, dass Fremde bei dir im Bad einsteigen (und es dann auch noch benutzen).