Hausarbeit Gesellschaftsrecht GmbH & Co. KG?
Hallo ihr Lieben,
kennt sich hier jemand top im Gesellschaftsrecht aus?
Ich schreibe aktuell eine Hausarbeit, in der eine Fallfrage gelöst werden muss. Mein Problem liegt hier:
Ein eingetragener Kaufmann kauft Fahrräder bei einer GmbH & Co. KG. Die Fahrräder haben jedoch Mängel, weshalb der e. K. den Rücktritt erklärt und die Räder einfach auf den Hof der KG stellt.
Die Frage ist, von wem der e. K. die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann.
Wo fange ich am besten an? Wer muss die Rückzahlung leisten? Gibt es ein Schema?
Liebe Grüße und danke im Voraus!! :)
2 Antworten
Lieber Fragenersteller,
vielen Dank für deine Frage.
In dem von dir geschilderten Sachverhalt ist der Vertragspartner die GmbH & Co. KG. Der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ergibt sich aus §§ 437 Nr. 2, 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB.
Bei der GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Stellung des Komplementärs anstelle einer natürlichen Person. Der Geschäftsführer der GmbH vertritt diese im Außenverhältnis nach § 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG.
Dein Gutachten könnte wie folgt aufgebaut sein .
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB.
I. Wirksamer Kaufvertrag mit der GmbH
II. Sachmangel, § 434 Abs. 1 BGB
III. Bei Gefahrenübergang
IV. Kein Ausschluss der Gewährleistung
V. Rücktrittserklärung
VI. Fristsetzung
VII. Ergebnis
Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung!
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Viele Grüße
Die Rückzahlung kann er nur von seinem Vertragspartner verlangen, an den er selbst gezahlt hat.
Wenn er sie von der GmbH & Co. KG kauft, dann ist die der Vertragspartner.
Naja pass auf, also das war jetzt die grobe Kurzfassung. Die GmbH tritt als Komplementärin auf und dann gibt es noch zwei verschiedene Kommanditisten, von denen der eine noch der Geschäftsführer der GmbH ist.Deshalb versteht mein Kopf das einfach nicht so richtig. :D
Eine GmbH & Co KG, ist erst einmal eine ganz normale Firma. Wer letztlich haftet, ist erst eine nachgeordnete Frage. Die käme erst dann zum Tragen, wenn die Firma kurz vor dem Konkurs steht, und eine persönliche Haftung in Anspruch genommen werden müsste.
Danke! Also prüfe ich den Anspruch quasi "normal" wie im Zivilrecht und gucke dann von wem er die Rückzahlung genau verlangen kann?
So lange es diese Firma in der Form noch gibt, ist diese der Ansprechpartner.
Nein… du prüfst konkret gegen wen du den Anspruch geltend machen kannst… einmal gegen die GmbH & Co. KG und einmal gegen die Komplementäre. Dann noch gegen die Kommanditisten. Und immer BGB und HGB zitieren. Also 433 BGB iVm 171, 105, 128 HGB etc.
Vielen Dank!! Jetzt hab ich auf jeden Fall einen Plan. Liebe Grüße
Bei Haftung von Gesellschaften immer anspruchsgrundlage + Haftungsnorm zitieren
Es steht nur drin, dass er bei der GmbH & Co. KG diese Fahrräder kauft, also es wird niemand genaueres als sein Vertragspartner genannt. :/