Haus kostenfrei überlassen, wer haftet?

Gerhart  05.08.2024, 09:51

Gibt es für die Tante ein eingetragenes Wohnungsrecht im Grundbuch des Hauses?

Benno29225 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 10:03

Nein, sie hatte mit ihrer Mutter dort gewohnt, die wiederum Wohnrecht hatte. Die beiden haben den Vater meiner Frau (dem das Haus gehörte) mit seiner Familie rausgeekelt.

7 Antworten

Wirr.

Meine Tante wohnt zeitlebens, seit über 80 Jahren, völlig kostenfrei in einem inzwischen an uns vererbten Haus.

Dann muss es ja eine Übertragung zu Lebzeiten gegeben haben; war die Betreffende selbst denn jemals Eigentümerin des Objektes?

Das Haus ist stark baufällig,

Dann tragt ihr auch die Kosten sowie das Risiko dafür.

eigentlich unbewohnbar, wurde in den 30ern gebaut, seitdem nie etwas verändert, außer Schmutzwassersammelgrube.

Also Klärwassertank; das ist nicht unüblich bei Objekten, die zwar Bestandsschutz, aber eine Veränderungssperre haben. Ihr werdet hier vermutlich auch kaum viel ändern können, denn eine Baugenehmigung wird es dafür nie geben, wenn es sich um Außenbereich handelt.

Wir selbst haben zu der Tante keinen Kontakt, sie ist sehr einsam und böse. (das Haus steht in einem Wald, also sie hatte kaum soziale Kontakte in ihrem Leben)

Das klingt alles ein bisschen konstruiert.

Wenn die Dame dort schon vor der Übertragung an euch wohnte, hättet ihr mMn unverzüglich Eigenbedarf geltend machen bzw. die kostenfreie Überlassung widerrufen müssen. Denn nach X Jahren dürfte hier tatsächlich ein Bleiberecht bestehen respektive kraft Ersitzens entstanden sein; das liefe rechtlich auf einen teuren und langwierigen Zivilprozess hinaus.

Aber wie verhält es sich mit der Haftung?

Das ist eindeutig - ihr haftet für alle Schäden, die sich aus dem Zustand des Gebäudes (und des Grundstücks, so nicht eingefriedet) gegenüber Dritten ereignen.

Der Dachstuhl stürzt ein und Sie kommt zu schaden?

Zum Beispiel.

Reden mit Ihr geht nicht. Eine Art Überlassung würde sie nie unterschreiben, weil sie es nicht versteht.

Die Frage wäre hier eher, ob die Betreffende dann nicht einen Betreuer benötigte. Dann wäre das Amtsgericht zuständig, entsprechend einen zu bestimmen.

Was kann man tun um keine Haftung, sofern es in diesem Fall überhaupt eine für uns gibt, auszuschließen.

Nichts, außer eine Räumung zu erwirken oder das Objekt zu verkaufen - was wohl in Anbetracht der Umstände (und damit soll wohlgemerkt nicht auf die Bewohnerin angespielt werden) die klügste Lösung wäre.

Ohne Rechtsanwalt wird das nie etwas.

Da hilft nur ein Anwalt, der ihr ein offizielles Schreiben zustellt. Wenn das Haus baufällig ist, haftet immer der Eigentümer wenn was passiert. Sie muss da raus, und das regelt der Anwalt.


Benno29225 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 09:58

Ich hatte mir das gedacht, aber diese Maßnahmen wären ihr sicherer Tod.

Danke, für die Antworten, ich werde mich erstmal an eine Rechtsberatung wenden und melde mich dann mit dem Ergebnis hier. Für euch zur Info. Ich glaub aber, da kommt auch kein anderes Ergebnis.

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TorDerSchatten  05.08.2024, 10:03
@Benno29225

Es ist angemessen, der Mieterin (auch wenn keine Miete gezahlt wird) eine neue akzeptable, das heißt angemessene Wohnung zu suchen und sie evtl. beim Umzug zu unterstützen.

Was daran der "sichere Tod" sein soll, erschließt sich mir nicht. Ein Umzug bringt keine Leute um, das Haus aber allerdings, so wie du es schilderst. Möglicherweise kann auch ein Boden durchbrechen oder ein Wasserschaden entstehen, so daß eine Mauer einstürzt.

Mit einem Anwalt bist du rechtssicher. Sollte sie nach dem für den Auszug festgesetzten Termin immer noch im Haus sein, weil sie sich weigert, und DANN passiert was, ist es ihr eigenes Verschulden!

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Benno29225 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 10:56
@TorDerSchatten

Ja, das ist eine verfahrenen Kiste. In deiner letzten Zeile hast du mich auf eine Idee gebracht, die einvernehmlich sein könnte.

Mit dem sicheren Tod, was ich damit meine, kannst du nicht von uns ausgehen. Sie kennt nichts anderes, Ofenheizung, Holz sammeln und spalten, Warmwasser zum Baden auf dem Ofen warm gemacht, Blechwanne in die Küche gestellt, Plumsklo überm Hof, Wasser aus dem Brunnen (hat Wasseranschluss und benutzt den nicht), erledigt mit über 80 noch alles mit dem Fahrrad und der nächste Laden ist 6km entfernt, auch im Winter und die gewohnte absolute Ruhe und Einsamkeit. ...sperr die mal in eine 1-Raum-Wohnung

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TorDerSchatten  05.08.2024, 10:59
@Benno29225

Von einer 1-Raum-Wohnung ist ja keinerlei Rede. 2 oder 2 1/2-Zimmerwohnung im Parterre wegen Alter also ohne Treppen ist durchaus angemessen. Was sie "kennt" ist rechtlich nicht von Belang! Der Anwalt berät euch schon dahingehend.

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bwhoch2  05.08.2024, 09:49

Dem kann man sich nur anschließen, denn vermutlich muss das örtliche Bauamt prüfen, ob das Haus überhaupt noch bewohnbar ist und bevor man selbst da hin geht und nur abgewiegelt wird und man nur wieder weggeschickt wird, kann sich ein Rechtsanwalt ordentlich der Sache annehmen und das dann auch durchsetzen, dass die alte Tante anderweitig untergebracht wird, bis das Haus ggf. wieder so weit instand gesetzt wurde, dass sie wieder einziehen kann.

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die Verkehrssicherheit liegt bei euch.

wenn das Haus baufällig ist - muss Tantchen wohl oder übel in eine andere Unterkunft umsiedeln, somit sind die Behörden gefragt

Lässt sie euch das Haus besichtigen?

Einen Termin mit dem Bauamt machen um das Haus zu besichtigen- das Risiko wäre dann ggfs eine Abrißverfügng, schriftliche Aufforderung zum Auszug - wenn sie sich dann weigert bist du meiner Meinung nach als Eigentümer abgesichert.

Ansonsten stehst du in der Verantwortung das Gebäude zumindest soweit in Schuss zu halten, dass es nicht einsturzgefährdet ist.

Nicht desto trotz würde ich versuchen, ob die Dame zumindest jemand von einem Hausnotruf überzeugen kann.

So wie du sie schilderst, ist die Einleitung eines Betreuungsverfahren nicht gegeben. Sturheit ist kein Grund für eine Betreuung, um eine mögliche Erkrankung - hätte sich evtl bereits viel früher jemand darum kümmern können.

falls das Haus tatsächlich unbewohnbar ist, kann die Gemeinde eine Nutzungsuntersagung erlassen. Baurecht ist allerdings Landesrecht und das ist somit in jedem Bundesland gesondert geregelt.

im übrigen sind der/die Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.

Ein Haus mitten im Wald, baufällig und mit einer "bösen" Frau, hmmm hört sich ein wenig nach Hänsel und Gretel an .....