Hatten Kinder in der DDR auch schon eigene Stasi-Akten?
... oder erst ab einem bestimmten Alter? Hintergrund: Ich habe die DDR nur bis zum Alter von 9 Jahren erlebt und würde gerne wissen, ob ich theoretisch trotzdem schon eine Akte haben könnte. Also ob es sich für mich überhaupt lohnen würde, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.
13 Antworten
Jaein, im Alter von 9 Jahren noch nicht. Das MfS begann erst etwa nach der Jugendweihe (ca. mit 14) Daten zu sammeln; jedoch vorerst nur bei staatsfeindlichen Äußerungen oder subversiven Verhalten. Allgemein wurde zu Beginn der Lehre oder des Wehrdienstes eine Akte für jeden Bürger angelegt bzw. in anderem Zusammenhang Daten gesammelt. Gab es vor diesem Alter relevante Auffälligkeiten, wurde ein Gespräch mit den Eltern geführt. Ich war zwar selber nicht beim MfS oder Informant, dafür hatte ich zu viel Verwandtschaft in der BRD und Westberlin, dafür aber bei der Volkspolizei und kannte einige Offiziere vom MfS.
''Da wäre dann evtl. nur in den Akten meiner Eltern was über mich zu finden?!''
Ist doch leicht rauszufinden. Lass deine Eltern ihre Akten anfordern und dann weißtes.
Falls die Eltern das noch nicht gemacht haben, würde ich dies an deren Stelle umgehend beantragen. Die Behörde hat recht lange Wartezeiten, etwa 3 bis 6 Monate. Am besten an die für den ehemaligen Wohnsitz zuständige Außenstelle der Birtler-Behörde wenden, dort gibt es sicherlich noch die meisten Unterlagen, sofern vorhanden. Diese Antragsformulare kann man auch als pdf-Datei aus dem Netz ziehen und gleich online vor dem ausdrucken ausfüllen, leider weiß ich z.Z. nicht die richtige Web-Adresse. Aber dafür gibt es ja yahoo & Co.
Vielleicht gibt es einen anderen Weg, sofern man als "unbeteiligte" Person in der Akte der Eltern auftaucht? Den Fall hatte ich noch nicht. Ich würde mich mal an die Behörde wenden und den Sachverhalt so darstellen.
Meine Annahme fußt auf der Möglichkeit, daß Du in den Akten deiner Eltern auftauchen könntest und somit einen Anspruch auf Anspruch der Einsichtnahme ableiten kannst. Vermutlich wird dann aber alles andere, Dich nicht selber betreffende, von den Mitarbeitern geschwärzt. Versuch es einfach, viel Erfog!
So ich hab jetzt einfach mal einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt! zur Wende war ich 16! Ob es eine Akte gab über mich werdet ihr erfahren sobald ich Post habe!
Na? Was ist nun? Gibt es eine Kinderakte über deine Schandtaten? Laß mal hören! Versprochen ist Versprochen und wird nicht gebrochen!
da der Fragesteller offenbar keine Akte vorfand, ist er mißmutig und schweigt.
Der Nasenbär vom Dienst fan nur ein Blatt in der Akte vor, auf dem stand: Ätsch!
OK, da bin ich ja mal gespannt.
Naja, mit 16 denk ich schon, aber ich war 9...
Habe hier eben diesen Beitrag gelesen.
Und kann ihnen sagen das ich bereits als Kind eine Stasiakte hatte und mir diese Kopien auch vorliegen. Soviel zum Thema
Die Stasi hat erst ab 18 Jahre Stasi Unterlagen angelegt. Lächerlich, das Strafrecht in der DDR gab es nur auf dem Papier.
Lügner! Du warst nicht Kind, sondern Jugendlicher ab 14. Jahren. Nicht mal das weist du!
Vielen Dank für Ihre Antwort und Erfahrung. Sehr interessant!
- Glaube nicht das Märchen von der Stasi auf dem Schulhof. Ermittlungen der Stasi konnten erst ab dem 18. Lebensjahr eingeleitet werden, da man dann erst strafmündig war.
- Wenn Jugendliche Straftaten begingen, dann war die K 1 in den VPKAs zuständig. Die bearbeiteten die kleineren politischen Delikte.
- Als IM konnte man erst mit 18 Jahren geworben werden. Siehe Richtlinie 1/76 des Ministers für Staatssicherheit.
- Du kannst bei der Roland-Behörde heute einen eigenen Antrag als "Dritter" stellen und bekommst Auskunft, ob in den Akten Deiner Eltern etwas über Dich drinsteht. Die Fakten zu Deinen Eltern ist geschwärzt. Erwarte aber nicht zuviel. Sollte eine "Operative Wohngebietsermittlung" drin sein, gibt es eine Rubrik: Ehe- und Familienverhältnisse. Da steht dann drin: "Lebt in geordneten Ehe- und Familienverhältnisse und hat drei Kinder." Wenn dann noch drinsteht.: "Sohn Achim geht zur Maxim-Gorki-Oberschule "ist das schon eine kleine Sensation. Mehr wird da nicht zu finden sein.
Nur geistige Tiefflieger glauben, das sich Geheimdienste mit Kindern befassen. Wenn es tatsächlich so wäre, hatten die Bürgerrechtler in der DDR damals 1990 dies garantiert als Aufhänger genommen und einen riesigen Rabatz gemacht.
Danke auch für diese späte, aber interessante Antwort!
"Du kannst bei der Roland-Behörde..."
Schon, wenn jemand den Begriff "Roland-Behörde" benutzt, sieht man, wen man vor sich hat.
Das ist exakt die gleiche Vorgehensweise, die die Nazis benutzt haben, wenn sie die deutsche Flagge als "schwarz-rot-senf" verunglimpften. Unter anständigen Menschen heißt sowas nämlich, nach ihrem Leiter Roland Jahn, einem DDR-Bürgerrechtler, "Jahn-Behörde".
Aufklärung und Wahrheit sind halt manchen Leuten ein Dorn im Auge. Obwohl, hier muss man schon vorsichtig sein, denn die Stasi hat den Begriff "Aufklärung" in einem völlig anderen Sinne benutzt, als Immanuel Kant - nämlich ausschließlich im Sinne von "Bespitzelung".
So, wie die Stasi die Sprache* vergewaltigte, so versuchen Ex-Stasi-Mitarbeiter und ihre Sympathisanten heute die Wahrheit zu vergewaltigen.
Dazu passt ein Artikel in der Berliner Zeitung, der leider nicht kostenfrei ist: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/die-sprache-der-stasi,10810590,9995004.html
Nur die ersten vier Zeilen kann man lesen, die zeigen aber schon, welch geistige Tiefflieger die Stasi-Offiziere sind: "Wenn man bei der Stasi vom "Liquidieren" sprach, meinte man nicht automatisch Töten, sondern nur "kampfunfähig machen". Das erklärten Stasi-Offiziere vor dem Berliner Landgericht. Sie hatten 1976 die Liquidierung eines Regimegegners befohlen. Der Mann starb."
*Christian Bergmann, Die Sprache der Stasi, Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-34012-7 Eine Besprechung des Buches findet sich unter hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=96, einfach das übliche http usw. davorsetzen
Es ist aber eine Tatsache, daß in der DDR bei allen bewaffneten und militärischen Organisationen der Begriff "Liquidierung" militärisch definiert war und jeder, der dort Dienst tat, weiß es. Jemand der in der DDR nie lebte, weiß es nicht und die Springer -Presse weiß es auch nicht.
Es ging immer um Ausschalten der Person als Kriminellen, als Grenzbrecher. Es ging um das Anhalten der Person, um die Festnahme durchzusetzen. Wenn er dann durch Kollateralschäden bei der Schußanwendung korrekt nach der Schußwaffengebrauchsordnung der DDR verletzt wurde oder starb, war es kein Totschlag oder Mord.
interessante frage würde mich auch interessieren, wobei ich mich nach dem sinn frage....man konnte kinder sicher gut aushorchen bezüglich der Gedankengänge der Eltern aber die Kinder selbst?....
Wieso nicht? Könnte doch ein Anfang einer langen Akte sein...
"Darfst Du TV gucken"? So ein Quatsch. Das Märchen. daß die Stasi wissen wollte, ob man Westfernsehen sieht ist ein Rohrkrepierer. In der DDR konnte man ganz normal im Laden einen Farbfernseher "Colormat" oder "Colortron" kaufen, in den SECAM und Pal als doppelte Farbfernsehnormen eingebaut waren. Es wurde also das Westfarbfernsehsystem immer mitverkauft. Und das wußte jeder DDR-Bürger. Nur der dumme Wessi weiß das immer noch nicht und glaubt an die dämonisierten Propaganda-Sendungen über die Stasi. In 10 Jahren lachen sich die Leute schlapp über den Stuß in diesen angeblichen Dokus.
Z. B. die Republikfluchtpläne der Eltern....
Ahnnliche Methoden haben schon die Nazis angewandt, aber der Unterschied ist ohnehin nur graduell, nicht prinzipiell.
Das war in der Endzeit der DDR so, weil man ein wenig Druck raus lassen wollte aus einer ohnehin gespannten Atmosphäre. Die DDR-Führung hatte nämlich mitgekriegt, dass die Leute in den Gebieten, in denen man das Westfernsehen nicht emfangen konnte, noch unzufriedener wären als im Rest der Republik und schaffte sich so ein Ventil. Die DDR-Bürger waren ohnehin hauptsächlich am Werbefernsehen und an Unterhaltungssendungen interessiert - von politischen Themen hatten sie aufgrund der andauernden Indoktrination im eigenen Land eher die Nase voll.
Ich weiß aber z. B. aus Studentenwohnheimen der DDR, dass es da richtigen Ärger gab, wenn Westfernsehen geguckt wurde. Der "dumme Wessi" - was sollen Deine Beleidigungen hier? - hast auch gewusst, dass man überall in der DDR Westfernsehen geguckt hat, mit Ausnahme vom "Tal der Ahnungslosen", weil es dort technisch nicht ging. Den Begriff hat übrigens nahezu jeder Westler gekannt.
Die Westler hießen aber nicht Westler, sondern Wessis. Wirklich!
Das ist doch mal eine konkrete Antwort, vielen Dank.
Habe mir schon gedacht, dass das evtl. erst später losging.
Aber da geb's ja in meinem Fall die DDR nicht mehr.
Da wäre dann evtl. nur in den Akten meiner Eltern was über mich zu finden?!