Hat man beim Grundversorger eine Laufzeit Vertragsbindung?

3 Antworten

Du kannst in der Grund oder Ersatzversorgung jederzeit mit 14 tägiger Kündigungsfrist deinen Vertrag kündigen oder vom neuen Versorger kündigen lassen.

In der Grundversorgung hast du 14 Tage Kündigungsfrist.

In Sondertarifen ist die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist variabel und steht im Vertrag.

Nein, diese Verträge sind jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.