Hat man Anspruch auf Resturlaub, obwohl man in der Probezeit gekündigt hat?
Ich bin in der Probezeit. Im sechsten und letzten Monat der Probezeit und werde kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt einen Monat bis zum Monatsende. Sprich, ich werde dann 7 Monate im Betrieb gewesen sein.
Habe ich Anspruch auf meinen nicht genommenen, anteilig berechneten Resturlaub?
Beispiel: Ich habe 30 Tage Jahresurlaub, dann müsste ich doch (mindestens) 15 Tage Resturlaub haben, da ich noch nicht genommen habe.
Hintergrund: Man hat ja nach 6 Monaten Anspruch auf seinen Urlaub. Ich frage mich halt, ob das auch gilt, wenn man in diesen sechs Monaten kündigt.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Genau so ist das normalerweise, wenn nichts anderes festgehalten ist.
Kann der Arbeitgeber dir den Urlaub nicht gewähren (Personalmangel,ect..) dann arbeitest du bis zum letzten Tag und bekommst den Urlaub vergütet.
Ach ja - es gilt natürlich der Ausschluss von Doppelanprüchen:
Bei einem neuen Arbeitgeber hast du dann den Rest des Jahres natürlich 0 Tage Urlaub..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja du hast ja über 6 Monate gearbeitet, dir steht der gesetzliche mindestjahresurlaub 20 Tage zu