Hat eine Geschlechtsumwandlung Mehrwertsteuer?

3 Antworten

Meiner Rechtsansicht nach sind geschlechtangleichende medizinische Maßnahmen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Sie werden medizinisch angeordnet und für Zwecke der Einkommensteuer (agBs) auch wie Krankheitskosten behandelt.

Ein VoSt-Abzug wie auch ein einkommensteuerlicher Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben wie in deinem Beispiel würde imo aber sowieso nicht funktionieren da kein objektivierbarer Aufteilungsmaßstab vorliegt, um die Aufwendungen in einen betrieblichen und in einen privaten Anteil aufzuteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Nein und man würde in dem Fall auch weder Hormone bekommen und wenn man nicht grade reich ist (was eine Prosituierte Person selten ist) auch keine OP weil die KK es nicht übernehmen würde und diese Person das selber nicht finanzieren könnte.

Da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist, ist diese Behandlung auch Umsatzsteuerpflichtig.