Hat eine Geschlechtsumwandlung Mehrwertsteuer?
Hallo zusammen,
die Frage steht im Titel. Mein Gedanken Gang dahinter ist, dass man ja geschäftliche Ausgaben von der Steuer absetzen kann und dadurch die Mehrwertsteuer zurück bekommt und Prostitution ist teilweise legal in Deutschland. Wenn sich jetzt eine männliche Person Prostituierter wird und dann "aus Marketing gründen" eine Geschlechtsumwandlung für die Arbeit macht. Kann man diese von der Steuer abheben und dadurch vergünstigt bekommen?
3 Antworten
Meiner Rechtsansicht nach sind geschlechtangleichende medizinische Maßnahmen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Sie werden medizinisch angeordnet und für Zwecke der Einkommensteuer (agBs) auch wie Krankheitskosten behandelt.
Ein VoSt-Abzug wie auch ein einkommensteuerlicher Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben wie in deinem Beispiel würde imo aber sowieso nicht funktionieren da kein objektivierbarer Aufteilungsmaßstab vorliegt, um die Aufwendungen in einen betrieblichen und in einen privaten Anteil aufzuteilen.
Nein und man würde in dem Fall auch weder Hormone bekommen und wenn man nicht grade reich ist (was eine Prosituierte Person selten ist) auch keine OP weil die KK es nicht übernehmen würde und diese Person das selber nicht finanzieren könnte.
Da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist, ist diese Behandlung auch Umsatzsteuerpflichtig.