Hat der §903 BGB mit Hausrecht zu tun?

Grinzz  23.10.2021, 12:14

Vielleicht kannst du uns mehr Infos geben, was genau du mit dem "Hausrecht" meinst? Wie ist denn die konkrete Situation?

BrokeTheLaw 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 18:06

Diese Frage:

In welcher Rechtsvorschrift ist das Hausrecht gesetzlich verankert?

A) Grundesetz✅

B) Hausordnung❌

C) Hausrechtsgesetz❌

D) Bürgerliches Gesetzbuch✅

Finde Hausrecht nicht.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das "Hausrecht" ist kein Gesetz, das irgendwo in Form eines gesetzestextes aufgeführt ist. Es ergibt sich allerdings aus dem Grundgesetz und dem BGB. Beim BGB wäre das der § 903.

Zitat:
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Zitat Ende:

Bei Vermietung des Eigentums greift der § 859 BGB, "Selbsthilfe des Besitzers."

Ja, hat er. § 903 BGB ist mehr oder weniger das Grundprinzip und ein Spezialfall dazu ist das Hausrecht.

Hallo!

Ja, der § 903 BGB kann auch etwas mit dem Hausrecht zu tun haben. Denn er bezieht sich auf das Eigentum, das man ja auch an einem Grundstück, einem Haus oder einer Wohnung haben kann. Der § 903 ist aber nicht allein, denn auch ein Mieter kann das Hausrecht ausüben - er ist aber nicht Eigentümer sondern Besitzer. Für den Mieter wäre dann eher §§ 854, 858 BGB relevant.