Hat das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für mich?
Moin Leute,
Ich habe denke ich ein kleines Problem und wollte fragen welche Konsequenzen mich erwarten. Ich war gestern Abend mit meiner Verlobten auf einer Party. Sie meinte irgendwann zu mir sie will kurz vor die Tür telefonieren. Nach etwa 10min bin ich auch raus und hab sie nirgends gesehen aber ihr Handy lag auf dem Boden. Ich Hab die nähe abgesucht und hab sie letztendlich hinter dem Schuppen des Hauses schreien gehört wo sich ein typ an ihr vergangen hat. Ich bin hin und hab ihm vermutlich die Nase gebrochen und ordentlich verprügelt. Nachdem die Polizei kam meinte der Polizist dass ich eine Vorladung bekomme. Welche Konsequenzen erwarten mich jetzt? Der Vorfall wurde von einer Kamera aufgezeichnet.
Ergänzung : Ich habe zuerst einmal zugeschlagen und dann 3 oder 4 weitere Male nachdem er sich gewehrt hat. Als er am Boden lag hab ich aufgehört und die Polizei verständigt
2 Antworten
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Guten Tag!
Aus persönlicher Sicht kann man die Situation absolut nachvollziehen. Die Verlobte wird von einem Fremden bedrängt und man möchte Ihr selbstverständlich helfen.
In diesem Fall liegt eine Körperverletzung Ihrerseits nach § 223 Abs. 1 StGB vor. Sie haben dem Mann die Nase gebrochen und verprügelt, auch wenn es zugunsten Ihrer Verlobten war. Denkbar wäre, dass es durch Nothilfe im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein könnte. Man darf Angriffe einer Person von sich (=Notwehr) als auch von Dritten (=Nothilfe) abwehren. Problematisch ist jedoch, ob hier die Voraussetzungen der Nothilfe vorliegen. Zwar hat das Notwehrrecht nach § 32 StGB keine Güterabwägung (=Verhältnismäßigkeit), uneingeschränkt gilt das Notwehrrecht jedoch auch nicht. Hier könnte das mit dem Zuschlagen zu viel gewesen sein.
Die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Ob eine bzw. mit welcher konkreten Strafe in diesem Fall zu rechnen und wie die Situation - insbesondere die Nothilfe - einzuschätzen ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt im Strafrecht näher erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
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Hmh. Du warst nicht bedroht - denke ich. Dennoch kann ich Dich vollkommen verstehen. Du hast instinktiv gehandelt.
Was wirklich vorgefallen war, wird sich klären lassen. Der erste Eindruck muss nicht der Richtige sein. Wiederum: Wenn Deine Freundin schreit, dann wird sich auch etwas Schreckliches ereignet haben.
Deine Freundin hätte sich wehren müssen! Warum sind Frauen da bloß immer so blöd und lassen alles mit sich anstellen? Ich werde es nie begreifen.
Mein Rat an Dich: Warte es ab. Ich - wäre ich männlich - hätte genauso gehandelt wie Du. Und ich überlege mir jede meiner Taten sehr gut!
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Hast Du geshen, wie der den Akt vollzogen hat ?? 😲 Oh mein Gott!!
Nee - da hätte ich auch nicht lange überlegt. Ich denke, Du wirst eher als Retter geehrt. Steh zu Dir!
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Ja hab es gesehen. Hab in der Situation keine andere Möglichkeit gesehen. Ich hab ihn weggezogen und einmal zugeschlagen und nachdem er sich gewehrt und zurück geschlagen hat habe ich noch so 3 oder 4 mal zugeschlagen bis er am Boden lag. Ich hab keine andere Möglichkeit gesehen wie ich damit umgehen soll. Und selbst wenn ich jetzt irgendwelche Konsequenzen bekomme, war es das wert
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Auf jeden Fall! Seh ich genauso! Ach Du meine Güte. Was für ein Trauma! Ich hätte nicht anders gehandelt. Und ich denke, da wird man Dir auch keinen Strick draus drehen! Das war Hilfe - und kein Angriff.
Bleib einfach bei der Wahrheit. Dann wird Dir nichts passieren - denke ich. Ich wünsch Dir Alles Gute.
Letztendlich hatte ich ja keine andere Wahl oder? zu sagen er soll aufhören sie zu vergewaltigen hätte wahrscheinlich nicht viel gebracht