Hartz 4 unter 25 mit diesen gründen?

7 Antworten

ein mieter würde mich wahrscheinlich nichtmal mit 10000 euro auf der bank nehmen solange ich keinen festen job habe.

Ein Vermieter würde Dich bei dem genannten Vermögen vielleicht durchaus für eine Zeit lang als Mieter nehmen.

Könnte ich hartz 4 durch diese gründe bekommen?

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Du kannst einen Antrag auf ALG 2 und auf Auszug beim Jobcenter stellen und dann abwarten, wie die Behörde entscheidet.

Grundsätzlich würdest Du als unter-25-Jährige/r mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden und deren Einkommen würde auf diese angerechnet, solange Du bei ihnen lebst.

Ein Weg, den ich als realistisch ansehe: Du solltest bei einem Arzt, ggf, bei einem Psychiater, vorstellig werden und dort von den geschilderten Zuständen berichten.

Mit einem enstsprechenden Attest/Befund oder mit einem vergleichbarem Dokument würden Deine Chancen auf Genehmigung eines Auszugsantrags seitens des Jobcenters vielleicht steigen.

Warum suchst Du Dir keinen Job? Oder machst Du noch irgendwas schulisches?

Ansonsten, hast Du keine Freunde bei denen Du erstmal unterkommen könntest? Oder andere Verwandte/Bekannte?

Auf jeden Fall musst Du anfangen, Dir ein eigenes Leben aufzubauen. Sonst kommst Du nicht von Deiner Familie weg.

Meine Vermutung:

Unter 18Jahren bist du nicht Volljährig und wenn deine Eltern Sachen machen die dir Schaden kannst du beim Jugendamt nachfragen, die können Etwas unternehmen.

Über 18Jahren bist du Volljährig und kannst ausziehen.

Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst gibt es z.B. die Möglichkeit auf das Sozialamt zu gehen. Wenn die meinen, daß du bei deinen Eltern leben sollst um von denen Unterstützt zu werden gibt es die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten. Es gibt Gründe warum man mit 18Jahren nicht bei den Eltern wohnen kann. Wenn dir die auf dem Amt nicht weiterhelfen kannst du dich von Ärzten und anderen Sozialträgern rat einholen ob es zumutbar ist weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen. Im Endeffekt hilft dir ein Anwalt deinen Rechtsanspruch gegenüber dem Sozialamt durchzusetzen bzw. er kann dir sagen ob deine Lage ein legetimer Rechtsanspruch ist. Diese Beratung bzw. den Rechtsstreit müsste dir eventuell das Amt bzw. das Amtsgericht bezahlen. Dazu müsstest du auf dem Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragen, mit diesem werden hilfsbereite Anwälte entlohnt.

Viel Glück

Der Gesetzgeber hat genau an einen Fall wie dich gedacht, als er schrieb, dass auch junge Leute unter 25 eine eigene Wohnung bezahlt bekommen, wenn sie es aus sozialen Gründen nicht mehr bei den Eltern aushalten können.

Wörtlich heißt es in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 5:

Wenn man "aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann",

"werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres" anerkannt -

und dazu gibt es den vollen § 20 Regelbedarf für Erwachsene, und nicht nur 80 Prozent davon wie bei Leuten unter 25, die bei den Eltern ausziehen, ohne eine "Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft" eingeholt zu haben.

Also hole diese ein! Schildere dabei deinen Fall, und wenn Zweifel aufkommen an deiner Schilderung und an der Schwere deines Falls, dann bring halt noch Zeugen und schriftliche Zeugen-Aussagen und Atteste mit - von Freunden und Verwandten, von Fachleuten und Vertrauenspersonen wie Ärzten, Psychologen, Lehrern, Sozialarbeitern, Pfarrern usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das sind ganz gewiß keine Gründe, damit Du ALG II bekommst.