Hartz 4 für 18 jährige Abiturienten?

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Du kannst volles ALG II erhalten, also SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts  § 21 Mehrbedarfe  § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Wenn alle Voraussetzungen zutreffen.

Zuerst geprüft würde § 33 Übergang von Ansprüchen. Also wieviel Unterhalt dir zusteht von Mama und von Papa. Das holt sich das Jobcenter dann von denen, wenn es nicht das Jugendamt tut oder du selbst, was du gerne beantragen kannst.

Dann gibt es eine Konkurrenz zwischen ALG II und Bafög. Auch das wird geprüft. Siehe Absatz 5 und 6 in § 7 Leistungsberechtigte.

Sodann kriegst du nur 80 Prozent des Regelbedarfs und gar kein Geld für Miete und Heizung einer eigenen Bude, wenn dein Auszug nicht sozial dringlich ist, schreibt Absatz 5 § 22:

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Nun sehe ich, dass die Büchereien hier voll sind von Studenten (und Schülern?), die zu Hause nicht oder nur schlechter lernen können. Ob dir dies auch zuzumuten ist, das entscheidet das Jobcenter - und im Streitfall das Sozialgericht, wenn du das anrufst.

Gruß aus Berlin, Gerd

ALG II wirst du definitiv nicht bdekommen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du hast jedoch Anspruch auf Schüler Bafög- google das mal und stell einen entsprechenden Antrag. Das gibt es auch elternunabhängig. Dazu das Kindergeld, davon müssen Studenten auch leben und sollte dann für dich reichen.

Fraglich ist, ob du ein Zimmer oder eine kleine Wohnung vermietet bekommst.

Aber versuch es.

Um deinen evtl.Anspruch feststellen zu können musst du auf jeden Fall einen ALG - 2 Hauptantrag mit den benötigten Anlagen sowie Nachweisen stellen und für eigenen angemessenen Wohnraum musst du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und diesen gleich ausführlich als unter 25 jähriges Kind begründen.

Aber selbst wenn du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch haben würdest, würden dann vorrangige Ansprüche geprüft werden, also z.B. Elternunterhalt oder Bafög.

Auf jeden Fall stünde dir nach dem Auszug dann das Kindergeld zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest, könntest dann auch bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen.