Handyvertrag nach Trennung

7 Antworten

Rechtlich ist dein Ex Vertragsnehmer bei Saturn und verantwortlich für die Zahlung.

Du hast aber auch einen (mündlichen) Vertrag mit deinem Freund abgeschlossen daß Du das bezahlst. Das kann man sogar ein bischen belegen weil Dein Konto da zunächst angegeben war. Dieser mündliche Vertrag ist auch gültig, so einfach kommst Du also nicht aus der Nummer.

Ich würde empfehlen mal mit Saturn zu sprechen. Es hat noch nie geschadet eine gütliche Lösung zu suchen.


Joe17  27.04.2009, 21:01

Sorry, wenn ich dir widerspreche, aber ein "mündlicher Vertrag" kann in diesem Fall nicht abgeschlossen sein/ werden. Zum einen weil es nicht nachweisbar ist und zum anderen widerspricht es dem Kaufrecht. Denn sie hat ja nichts gekauft oder irgendeine verbindliche Erklärung getroffen. Außerdem ist sie auch nicht Vertragspartnerin in irgendeiner Form. Der Ex hat keine Chance, eigentlich noch nicht mal auf das Handy, denn wie will er denn beweisen, dass sie das Handy hat! Eine gütliche Lösung wäre auch gut, aber wenn es hart auf hart kommt ...

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bring es zu saturn,schildere den sachverhalt.da bist du sicher,das er es nicht behält ,und du keine unangenehme überraschung erlebst.

dein Ex ist Vertragspartner, du hast mit allem gar nichts zu tun. Selbst wenn du das Handy behälst, muss er zahlen und sich mit dir über den Kaufgegenstand auseinandersetzen. Nicht aber du mit Saturn.

Wenn er die Angaben gemacht hat ist auch er derjenige der mit Saturn einen Kaufvertrag eingegangen ist und zur Pflichterfüllung (Zahlung) verpflichtet ist. Du solltest dich bei deinem Händler erkundigen und ihm den Fall schildern!!


Joe17  27.04.2009, 20:49

Das wird nicht nötig sein, da sie nicht die Vertragspartnerin im Sinne des Kaufrechts ist. Da von ihrem Konto ja eh nichts abgebucht ist, ist es völlig egal. Am besten den Ex zappeln lassen ... Rechtlich hat der keine Chance!

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Die rechtlichen Folgen trägt derjenige der den Vertrag unterzeichnet hat! Ihm gehört damit das Handy, aber auch die ganze Geschichte mit der Bezahlung. Du hast damit nichts zu tun (rechtlich). Dass das Konto von dir ist, ist dabei unschädlich.