Handy verkauft, nun meldet sich der Käufer und behauptet es sei defekt?

2 Antworten

...und droht mit Anwalt und Anzeige.

Lächerlich.

Wie soll ich vorgehen?

Ihn ignorieren.

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.


Enissay05 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 19:38

Danke für die rasche Antwort.

Aus Kulanz habe ich ihm trotzdem angeboten 50 Euro zurückzuzahlen, er wollte aber mindestens 100 Euro.

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Rasentraktor007  20.08.2024, 19:40
@Enissay05
Aus Kulanz habe ich ihm trotzdem angeboten 50 Euro zurückzuzahlen...

Ächz...

Warum macht man sowas?

Lässt Du Dich immer so leicht einschüchtern?

Wie auch immer, keinen Cent zurückzahlen und blockieren.

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Der Käufer ist beweispflichtig, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Das ist grundsätzlich schwierig, nach 20 Tagen praktisch unmöglich. Anzeige wird keinen interessieren. Einen Anwalt wird er sich wohl auch kaum nehmen.